Liveblog Gesundheit und Pflege

Kurznachrichten rund um unsere Arbeit im Ausschuss für Gesundheit und Pflege

In unseren Liveblogs informieren wir durch kurze Updates über Gespräche, Termine, Beratungen oder aktuelle Entwicklungen unserer Ausschussarbeit. Dieses Format ermöglicht es Außenstehenden besser zu verstehen, wie umfangreich unsere alltägliche Arbeit für Verbraucherschutz ist.

ZUM LIVEBLOG
Aktuelles
von Aktuelles 16. September 2022
Die Betroffenheit von Post-COVID bei Kindern möchte unser Bundessozialvorstand vorantreiben: "Wir haben hier eine Aufklärungspflicht, der wir uns annehmen werden", sagt er. Unterstützung von Borussia Dortmund Gespräche wurden bereits zum Fußballverein Borussia Dortmund aufgenommen. "Nicht nur als Fan, auch als Sozialvorstand empfinde ich tiefes Pflichtbewusstsein bei der Einbindung eines Fußballvereins in Sachen Post-COVID bei Kindern", erklärt er. Gemeinsam mit dem Vizegeschäftsführer führte der Sozialvorsitzende bereits ein Gespräch mit BVB-Präsident Rauball.
von Aktuelles 16. September 2022
Die Betroffenheit von Post-COVID bei Kindern möchte unser Bundessozialvorstand vorantreiben: "Wir haben hier eine Aufklärungspflicht, der wir uns annehmen werden", sagt er. Unterstützung von Borussia Dortmund Gespräche wurden bereits zum Fußballverein Borussia Dortmund aufgenommen. "Nicht nur als Fan, auch als Sozialvorstand empfinde ich tiefes Pflichtbewusstsein bei der Einbindung eines Fußballvereins in Sachen Post-COVID bei Kindern", erklärt er. Gemeinsam mit dem Vizegeschäftsführer führte der Sozialvorsitzende bereits ein Gespräch mit BVB-Präsident Rauball.
Publikationen
von Publikation 1. Juli 2024
Unstrittig notwendige Reformen Grundsätzlich begrüßt die Bundesverbraucherhilfe die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, nach vielen Jahren der Stagnation und Prioritätenverschiebung, eine Reform der Notfallversorgung anzustoßen. Dennoch halten wir die vorgeschlagene Reform für unzureichend und verweisen auf die von der Bundesverbraucherhilfe bereits 2022 eingebrachte und mit Rettungskräften erarbeitete Gesetzesinitiative, die nur zu einem geringen Teil aufgegriffen wurde. Es ist erfreulich, dass einige unserer vorgeschlagenen Änderungen in den aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung übernommen wurden. Die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten, einschließlich einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, war ein zentraler Bestandteil unseres Vorschlags und wurde im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt. Die Zusammenführung und digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden wurde ebenfalls umgesetzt, was die Effizienz und Koordination der Notfallversorgung erheblich verbessern wird. Darüber hinaus wurde die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen, was die Erreichbarkeit und Effizienz der Notfallversorgung weiter stärkt. Definition einheitlich harmonisierter Grundätze Trotz dieser positiven Aspekte bleiben wesentliche Vorschläge der Bundesverbraucherhilfe unbehandelt. Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72 und 74), um die Kompetenz für die Notfallrettung von den Ländern auf den Bund zu übertragen, wurde nicht berücksichtigt. Diese Änderung hat sich in unseren Beratungen mit Notfallmedizinern als ein zentraler Bestandteil herausgestellt, um eine einheitliche und standardisierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten. Das Argument des Föderalismus greift unseres Erachtens zu kurz, um diesem gegenüber dem Nutzen einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Notfallversorgung Vorrang einzuräumen. Wir halten diese essenzielle Grundgesetzänderung für dringend erforderlich, um Grundsätze der Notfallversorgung bundesweit zu harmonisieren. Eine zentrale Steuerung durch den Bund würde ohne Zweifel sicherstellen, dass alle Bundesländer einheitliche Grundkritieren und gemeinsam definierte Standards in der Notfallversorgung einhalten, was zu einer gleichwertigen und hochwertigen Versorgung in ganz Deutschland führt. Strafrechtliche Gefahrenlage Unsere Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches (§ 323c StGB), um Rettungskräfte besser vor ungerechtfertigten Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung zu schützen, fanden ebenfalls keine Beachtung. Ein klarer rechtlicher Schutz würde das Vertrauen und die Sicherheit der Rettungskräfte erheblich stärken. Das Berufsbild leidet erheblich unter den psychischen Auswirkungen, die mögliche Strafanzeigen trotz fachkundiger Hilfe mit sich bringen. Ebenso wurde die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (§ 13 BtMG), die es Notfallsanitätern erlaubt hätte, bestimmte Betäubungsmittel nach spezieller Fortbildung zu verabreichen, nicht aufgenommen. Dies hätte die Handlungsfähigkeit von Rettungskräften erheblich verbessert. Es braucht dringend mehr Handlungsspielräume für Rettungskräfte, um die Erstversorgung zu stabilisieren. Ein rechtlicher Schutz der Rettungskräfte würde deren Handlungsfähigkeit stärken und das Vertrauen in ihre Entscheidungen erhöhen. Dies käme letztlich den Patienten zugute, da Rettungskräfte schneller und sicherer agieren könnten. Notfallsanitäter, die in der Verabreichung von Betäubungsmitteln ausgebildet sind, können schneller und effektiver auf schwere Notfälle reagieren, was lebensrettend sein kann und die Versorgungsqualität in akuten Situationen erheblich verbessert. Standardisierte Systeme und Entlastung der Berufsgruppe Auch die Einführung standardisierter Systeme und Ausstattungen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, wurde im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Einheitliche Standards würden die Qualität und Sicherheit der Notfallversorgung bundesweit erhöhen. Schließlich wurden die vorgeschlagenen Bonuszahlungen und Gefahrenzulagen für Rettungsdienstmitarbeiter zur Anerkennung ihrer Leistungen und zur Motivation im neuen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Psychologischer Leiter Rettungsdienst Weiter haben wir als Bundesverbraucherhilfe den "Psychologischen Leiter Rettungsdienst" vorgeschlagen, der eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Rettungskräfte spielen soll. Dieser Leiter hätte das Potenzial, die psychologische und psychotherapeutische Betreuung der Rettungskräfte zu unterstützen, um deren Einsatzfähigkeit nach dem Notfallgeschehen wiederherzustellen. Er würde unmittelbar dafür sorgen, dass verfügbare Therapieplätze bereitgestellt würden, und könnte die notwendige Unterstützung koordinieren. Der Psychologische Leiter arbeitet dabei potenziell eng mit Krankenhäusern, niedergelassenen Therapeuten und weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, um eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf geht auf die psychischen Herausforderungen in keinster Weise ein. Insgesamt entlastet der vorliegende Entwurf die Rettungskräfte nicht in genügendem Maße, wenn er überhaupt für Entlastung sorgen kann. Es braucht aktive rechtliche Veränderungen, um den Belastungen der Branche gerecht zu werden. Dies wird unsererseits nicht erkannt.
von Publikation 17. April 2024
Als Bundesverbraucherhilfe verfolgen wir mit großem Interesse die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen rund um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Als Vertretung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen wir eine kritische Position ein, die auf einer umfassenden Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur, gesundheitlichen Überlegungen, sozioökonomischen Studien sowie rechtlichen Rahmenbedingungen beruht. Unsere Bedenken richten sich dabei insbesondere auf die potenziellen negativen Auswirkungen auf die individuelle und öffentliche Gesundheit, die sozioökonomischen Konsequenzen sowie die Herausforderungen im rechtlichen und internationalen Kontext.
von Publikation 6. November 2022
Datum der Veröffentlichung:  Mai 28, 2024 
von Publikation 4. November 2022
Datum der Veröffentlichung:  Mai 28, 2024 
von Publikation 3. Juli 2022
Der Rettungsdienst stellt im deutschen Gesundheitswesen einen nicht unwesentlich wichtigen Teil der präklinischen Notfallversorgung dar. Die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen gehört zu den zentralen Aufgaben des Gesundheitswesens . Deutschland verfügt über umfassend ausgebaute Systeme der Notfallversorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie über ein ebenfalls gut etabliertes Rettungswesen. Diese drei Versorgungsbereiche unterliegen jeweils unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsprinzipien hinsichtlich ihrer Planung, Leistungserbringung und Finanzierung. Seit Jahren leidet das Gesundheitswesen und insbesondere der Rettungsdienst unter Bagatelleinsätzen, dienstfremden Aufgabenzuteilungen wegen unterbesetzter Teilbereiche oder unter den besonderen Umständen der Sars-Cov-2-Pandemie Anfang 2020. Erst mit dieser Pandemie wurde durch die erhebliche Überlastung des Gesundheitssystems die Öffentlichkeit auf die Umstände aufmerksam. Dass diese Umstände auch vor der Pandemie Anfang 2020 zu fundamentalen Einschnitten im Berufswesen der Notfallversorgung gesorgt haben, ist dabei vielen nicht bewusst. Die Umlage vieler ambulanter Versorgungsstrukturen auf den Rettungsdienst sind gerade während der Pandemie erfolgt. Neben standardisierten Rettungseinsätzen gehörten auch deutlich mehr Krankentransporte oder Behandlungsfahrten zur Tagesordnung, genauso wie die Übernahme von Dialysefahrten durch den Rettungsdienst, da die Möglichkeit der Volldesinfektion in Krankenwägen und Kraftwägen allgemeiner Fahrdienste nicht gegeben war. Auch führte der Rettungsdienst vermehrt Behandlungsfahrten zu den Antikörpertherapien oder Covid-positive Entlassungen durch. Somit zählte der Rettungsdienst in jeglicher Hinsicht häufig als schnellster und erster Ansprechpartner in Notfällen. Nicht nur die Bedingungen der Pandemie ließen den Rettungsdienst seine Belastungsgrenze überschreiten; insbesondere nimmt die Anzahl von Bagatelleinsätzen schon vor 2019 immer weiter zu. Dies geht nicht zuletzt aus Gesprächen mit dem Fachpersonal des Rettungsdienstes aus sämtlichen Bundesländern hervor. Die Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung , insbesondere im Hinblick auf Rettungsfachpersonal und damit zusammenhängender Bagatelleinsätze, sind reformbedürftig. Die Möglichkeit zur Erstattung einer Strafanzeige ist in Deutschland ein bewährtes Mittel der Strafverfolgung. Häufig erfolgen Anzeigen gegen Rettungskräfte, wenn diese die Patientin oder den Patienten auf Grund Gefahrenabwägung nicht in ein Krankenhaus transportieren oder anderweitig nicht so reagieren, wie von der Patientin oder dem Patienten gefordert. Dieser Umstand, sich gegenüber Polizei und womöglich Staatsanwaltschaft in offensichtlich belanglosen Verfahren vertreten und verteidigen zu müssen, kann und muss ebenso reformiert werden, wie die Instandsetzung eines völlig neuartigen Berufsbildes in der Notfallversorgung. Die fachliche Einschätzung des Rettungsfachpersonals ist in dem Moment der Gefahrenabwägung entscheidend. Um medizinisches Fachpersonal in solchen Situationen nicht auszuschließen, ist das Strafgesetzbuch allgemeinbegrifflich anzupassen und Fortbildungen arbeitgeberseits bereitzustellen, um derlei Gefahren abzuwenden. Dies bringt Rechtssicherheit für beide Parteien mit sich. Auch die Verabreichung von Betäubungsmitteln stellt das Rettungsfachpersonal vor große Herausforderungen und stellt unüberwindbare Hürden dar. Es muss dem Rettungsfachpersonal gestattet sein, Schmerzmittel zu verabreichen, auch wenn ein Notarzt nicht die Freigabe erteilt hat. Eine regelmäßige Schulung mit anschließender Prüfung kann in genügendem Maße sicherstellen, dass die Verbabreichung der vorbenannten Betäubungsmittel ordnungsgemäß stattfindet. Die ambulante ärztliche Notfallversorgung gesetzlich Krankenversicherter ist, sofern nicht eine notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes erforderlich ist, nach geltendem Recht die Aufgabe der vertragsärztlichen Leistungserbringer. Durch den Ausbau des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes, die Einrichtung einer bundesweiten Notdienstnummer sowie Kooperationen mit Krankenhäusern haben die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Notdienstversorgung in den letzten Jahren weiterentwickelt und insbesondere durch Einrichtung von sogenannten Portalpraxen eine bessere Koordination von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen erreicht. Auch durch Terminservicestellen mit der nun jederzeit erreichbaren Rufnummer 116 117 erhalten Patientinnen und Patienten schnellere Hilfe und Orientierung. Um an diese Entwicklung anzuknüpfen und der hohen Inanspruchnahme von Notfallambulanzen der Krankenhäuser auch bei leichteren Erkrankungen und Verletzungen entgegenzuwirken, muss das System so weiterentwickelt werden, dass eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme durch Patientinnen und Patienten erfolgt. Zentrale Aufgabe ist dabei, die regional sehr unterschiedlich entwickelten Notdienststrukturen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung zu überführen. Ein neues System der integrierten Notfallversorgung muss auch den Rettungsdienst entlasten, der die zentrale Rolle bei der Ersteinschätzung und Erstversorgung von Notfällen und dem Transport in die gebotene Weiterversorgung hat. Der Rettungsdienst der Länder hat sich mit spezialisierter medizinischer Versorgung am Notfallort und während einer Rettungsfahrt zu einem medizinischen Versorgungsbereich entwickelt, dessen Leistungen bisher unzureichend im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet werden. Die Länder fordern daher seit langem, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen. Der Rettungsdienst steht vor der Herausforderung steigender Fallzahlen, insbesondere auch eines absehbar zunehmenden geriatrischen Notfallaufkommens. Zudem ist festzustellen, dass der Rettungsdienst vor dem Hintergrund der aktuell vorhandenen Strukturen der vertragsärztlichen Notfallversorgung und der derzeitigen Finanzierung der rettungsdienstlichen Leistungen als Fahrkosten zu einer Weiterbehandlung vielfach de facto nicht die Möglichkeit hat, Hilfesuchende in adäquater Weise dem vertragsärztlichen System zur medizinischen Abklärung und Weiterversorgung zuzuleiten. In der Folge kommt es oftmals zur unnötigen Inanspruchnahme von Rettungsmitteln und Notfallambulanzen der Krankenhäuser und zu belastenden Situationen für die Patientinnen und Patienten. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten 2018 über die „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ die aktuelle Situation der Notfallversorgung in Deutschland analysiert und erheblichen Reformbedarf in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen festgestellt sowie richtungsweisende Empfehlungen zur Neuordnung erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es für eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Notfallversorgung einer einheitlichen, qualitätsgesicherten Ersteinschätzung der von Hilfesuchenden als Notfälle empfundenen Erkrankungssituationen und einer professionellen Steuerung und Vermittlung in die aus medizinischer Sicht gebotene Versorgungsstruktur bedarf. Dies setzt eine integrierte Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet sein muss. Ziel des Gesetzes ist es daher, die bisher weitgehend getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einem System der integrierten Notfallversorgung weiter zu entwickeln. Eine enge Verzahnung dieser Versorgungsbereiche wird zu mehr Orientierung für Patientinnen und Patienten , zu kürzeren Wartezeiten, zu einem sinnvollen und effizienten Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen und damit zu einer Verbesserung der Gesamtqualität der medizinischen Notfallversorgung führen.
Ratgeber
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Pflegeleistungen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Verschiedene Leistungen können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung . Gute Information und richtige Anträge sind entscheidend.
von Ratgeber für Verbraucher 21. Mai 2023
Eine Notsituation kann jederzeit eintreten, sei es ein Unfall, ein Brand oder eine Naturkatastrophe. In solchen Momenten ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Situation richtig einzuschätzen. Hier sind fünf ausführliche Tipps, wie Verbraucher in einer Notsituation angemessen handeln können:
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Pflegeleistungen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Verschiedene Leistungen können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung . Gute Information und richtige Anträge sind entscheidend.
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Mustervorlagen
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name der Krankenversicherung] [Adresse der Krankenversicherung] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung der medizinischen Leistung [Name der Leistung] vom [Datum des Ablehnungsbescheids] - Versichertennummer: [Ihre Versichertennummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Ablehnungsbescheids] ein, in dem die Kostenübernahme für die medizinische Leistung [Name der Leistung, z.B. „Physiotherapie“, „spezifische Operation“] abgelehnt wurde. Nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt, [Name des Arztes], halte ich diese Entscheidung für nicht gerechtfertigt. Die medizinische Leistung ist notwendig, um meine gesundheitliche Situation zu verbessern bzw. einer Verschlechterung meines Gesundheitszustands vorzubeugen. Im Anhang dieses Schreibens finden Sie ein Attest meines Arztes, das die medizinische Notwendigkeit der beantragten Leistung detailliert erläutert. Ich fordere Sie daher auf, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Kostenübernahme für die medizinische Leistung zu genehmigen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs und teilen Sie mir mit, wie in meinem Fall weiter verfahren wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name] Anlagen: Ärztliches Attest von [Name des Arztes] [Weitere relevante Unterlagen]
von Mustervorlage 24. August 2024
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name der Pflegekasse] [Adresse der Pflegekasse] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Änderung des Pflegegrads für [Name der pflegebedürftigen Person] - Versichertennummer: [Versichertennummer der pflegebedürftigen Person] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Überprüfung und Änderung des aktuellen Pflegegrads für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], da sich der Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung erheblich verschlechtert hat. Die bestehende Einstufung in Pflegegrad [aktueller Pflegegrad] entspricht nicht mehr dem aktuellen Hilfs- und Pflegebedarf. Nach Einschätzung der behandelnden Ärzte und des Pflegepersonals hat sich der Zustand von [Name der pflegebedürftigen Person] verschlechtert, insbesondere in den Bereichen [Beschreibung der Verschlechterungen, z.B. "Mobilität", "körperliche Pflege", "geistige Fähigkeiten"]. Ich bitte Sie daher, eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu veranlassen, um eine angemessene Neueinstufung des Pflegegrads vorzunehmen. Im Anhang dieses Schreibens finden Sie aktuelle medizinische Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte, die die Notwendigkeit einer Höherstufung des Pflegegrads belegen. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name] Anlagen: Ärztliche Berichte Pflegedokumentationen [Weitere relevante Unterlagen]
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name der Organisation / des Unternehmens] [Adresse der Organisation / des Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Antrag auf Dateneinsicht gemäß DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte von meinem Recht auf Dateneinsicht gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gebrauch machen. Gemäß dieser Bestimmung habe ich das Recht, Auskunft über die von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ich bitte Sie daher höflich um Mitteilung über die Art der von Ihnen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten sowie den Zweck der Speicherung. Ich möchte insbesondere Informationen über die folgenden Punkte erhalten: [Liste der spezifischen Informationen, die angefordert werden, z. B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, Kundenkonto-Daten usw.] Des Weiteren bitte ich Sie, mir mitzuteilen, an welche Dritten meine Daten gegebenenfalls weitergegeben wurden. Ich ersuche Sie, die gewünschten Informationen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens bereitzustellen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, um meine Identität zu verifizieren, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir die gewünschten Informationen schriftlich mit oder stellen Sie mir eine Kopie der relevanten Unterlagen zur Verfügung. Ich weise darauf hin, dass meine Anfrage gemäß Artikel 12 DSGVO kostenfrei zu bearbeiten ist. Falls Sie dennoch Kosten erheben möchten, bitte ich Sie, mich im Voraus darüber zu informieren. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und meinen Antrag auf Akteneinsicht entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

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