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1. Juli 2024
Unstrittig notwendige Reformen Grundsätzlich begrüßt die Bundesverbraucherhilfe die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, nach vielen Jahren der Stagnation und Prioritätenverschiebung, eine Reform der Notfallversorgung anzustoßen. Dennoch halten wir die vorgeschlagene Reform für unzureichend und verweisen auf die von der Bundesverbraucherhilfe bereits 2022 eingebrachte und mit Rettungskräften erarbeitete Gesetzesinitiative, die nur zu einem geringen Teil aufgegriffen wurde. Es ist erfreulich, dass einige unserer vorgeschlagenen Änderungen in den aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung übernommen wurden. Die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten, einschließlich einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, war ein zentraler Bestandteil unseres Vorschlags und wurde im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt. Die Zusammenführung und digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zur besseren Steuerung der Hilfesuchenden wurde ebenfalls umgesetzt, was die Effizienz und Koordination der Notfallversorgung erheblich verbessern wird. Darüber hinaus wurde die verpflichtende Bereitstellung von telemedizinischen Dienstleistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen, was die Erreichbarkeit und Effizienz der Notfallversorgung weiter stärkt. Definition einheitlich harmonisierter Grundätze Trotz dieser positiven Aspekte bleiben wesentliche Vorschläge der Bundesverbraucherhilfe unbehandelt. Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72 und 74), um die Kompetenz für die Notfallrettung von den Ländern auf den Bund zu übertragen, wurde nicht berücksichtigt. Diese Änderung hat sich in unseren Beratungen mit Notfallmedizinern als ein zentraler Bestandteil herausgestellt, um eine einheitliche und standardisierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten. Das Argument des Föderalismus greift unseres Erachtens zu kurz, um diesem gegenüber dem Nutzen einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Notfallversorgung Vorrang einzuräumen. Wir halten diese essenzielle Grundgesetzänderung für dringend erforderlich, um Grundsätze der Notfallversorgung bundesweit zu harmonisieren. Eine zentrale Steuerung durch den Bund würde ohne Zweifel sicherstellen, dass alle Bundesländer einheitliche Grundkritieren und gemeinsam definierte Standards in der Notfallversorgung einhalten, was zu einer gleichwertigen und hochwertigen Versorgung in ganz Deutschland führt. Strafrechtliche Gefahrenlage Unsere Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches (§ 323c StGB), um Rettungskräfte besser vor ungerechtfertigten Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung zu schützen, fanden ebenfalls keine Beachtung. Ein klarer rechtlicher Schutz würde das Vertrauen und die Sicherheit der Rettungskräfte erheblich stärken. Das Berufsbild leidet erheblich unter den psychischen Auswirkungen, die mögliche Strafanzeigen trotz fachkundiger Hilfe mit sich bringen. Ebenso wurde die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (§ 13 BtMG), die es Notfallsanitätern erlaubt hätte, bestimmte Betäubungsmittel nach spezieller Fortbildung zu verabreichen, nicht aufgenommen. Dies hätte die Handlungsfähigkeit von Rettungskräften erheblich verbessert. Es braucht dringend mehr Handlungsspielräume für Rettungskräfte, um die Erstversorgung zu stabilisieren. Ein rechtlicher Schutz der Rettungskräfte würde deren Handlungsfähigkeit stärken und das Vertrauen in ihre Entscheidungen erhöhen. Dies käme letztlich den Patienten zugute, da Rettungskräfte schneller und sicherer agieren könnten. Notfallsanitäter, die in der Verabreichung von Betäubungsmitteln ausgebildet sind, können schneller und effektiver auf schwere Notfälle reagieren, was lebensrettend sein kann und die Versorgungsqualität in akuten Situationen erheblich verbessert. Standardisierte Systeme und Entlastung der Berufsgruppe Auch die Einführung standardisierter Systeme und Ausstattungen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, wurde im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Einheitliche Standards würden die Qualität und Sicherheit der Notfallversorgung bundesweit erhöhen. Schließlich wurden die vorgeschlagenen Bonuszahlungen und Gefahrenzulagen für Rettungsdienstmitarbeiter zur Anerkennung ihrer Leistungen und zur Motivation im neuen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Psychologischer Leiter Rettungsdienst Weiter haben wir als Bundesverbraucherhilfe den "Psychologischen Leiter Rettungsdienst" vorgeschlagen, der eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Rettungskräfte spielen soll. Dieser Leiter hätte das Potenzial, die psychologische und psychotherapeutische Betreuung der Rettungskräfte zu unterstützen, um deren Einsatzfähigkeit nach dem Notfallgeschehen wiederherzustellen. Er würde unmittelbar dafür sorgen, dass verfügbare Therapieplätze bereitgestellt würden, und könnte die notwendige Unterstützung koordinieren. Der Psychologische Leiter arbeitet dabei potenziell eng mit Krankenhäusern, niedergelassenen Therapeuten und weiteren Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, um eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf geht auf die psychischen Herausforderungen in keinster Weise ein. Insgesamt entlastet der vorliegende Entwurf die Rettungskräfte nicht in genügendem Maße, wenn er überhaupt für Entlastung sorgen kann. Es braucht aktive rechtliche Veränderungen, um den Belastungen der Branche gerecht zu werden. Dies wird unsererseits nicht erkannt.