Liveblog Justiz und Rechtswesen

Kurznachrichten rund um unsere Arbeit im Ausschuss für Justiz und Rechtswesen

In unseren Liveblogs informieren wir durch kurze Updates über Gespräche, Termine, Beratungen oder aktuelle Entwicklungen unserer Ausschussarbeit. Dieses Format ermöglicht es Außenstehenden besser zu verstehen, wie umfangreich unsere alltägliche Arbeit für Verbraucherschutz ist.

ZUM LIVEBLOG
Aktuelles
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 7. Januar 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
von Aktuelles 7. Januar 2024
Im März 2022 sind in Deutschland neue Regeln in Kraft getreten, die für mehr Verbraucherschutz bei Verträgen sorgen sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Verträge für Smartphones, Streamingdienste oder Musikunterricht. Sie zielen darauf ab, dich als Verbraucher vor langen Laufzeiten und unerwartet hohen Kosten zu schützen. Einer der Hauptpunkte dieser Neuregelungen ist die Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit. Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zudem, dass die automatische Verlängerung höchstens 12 Monate betragen darf, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dies gibt dir mehr Flexibilität und verhindert, dass du ungewollt lange an einen Dienst gebunden bist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Erstlaufzeit. Du hast jetzt das Recht, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Das bedeutet, dass du nicht mehr ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden bist, wenn du ihn nach Ablauf der Erstlaufzeit vergisst zu kündigen. Diese Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung deiner Rechte als Verbraucher. Sie sorgen dafür, dass du nicht mehr in langen, kostenintensiven Verträgen festhängst und bieten dir mehr Kontrolle und Flexibilität beim Abschluss von Verträgen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 7. Januar 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
von Aktuelles 7. Januar 2024
Im März 2022 sind in Deutschland neue Regeln in Kraft getreten, die für mehr Verbraucherschutz bei Verträgen sorgen sollen. Diese Änderungen betreffen vor allem Verträge für Smartphones, Streamingdienste oder Musikunterricht. Sie zielen darauf ab, dich als Verbraucher vor langen Laufzeiten und unerwartet hohen Kosten zu schützen. Einer der Hauptpunkte dieser Neuregelungen ist die Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit. Verträge dürfen nun nur noch eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt zudem, dass die automatische Verlängerung höchstens 12 Monate betragen darf, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dies gibt dir mehr Flexibilität und verhindert, dass du ungewollt lange an einen Dienst gebunden bist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Erstlaufzeit. Du hast jetzt das Recht, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Das bedeutet, dass du nicht mehr ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden bist, wenn du ihn nach Ablauf der Erstlaufzeit vergisst zu kündigen. Diese Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung deiner Rechte als Verbraucher. Sie sorgen dafür, dass du nicht mehr in langen, kostenintensiven Verträgen festhängst und bieten dir mehr Kontrolle und Flexibilität beim Abschluss von Verträgen.
Publikationen
von Publikation 24. August 2024
Einleitung  In einer modernen Verwaltung ist Effizienz und Bürgernähe von zentraler Bedeutung. Die aktuelle Struktur vieler Behörden in Deutschland ist jedoch oft durch Bürokratie und starre gesetzliche Vorgaben gekennzeichnet, die den pragmatischen Umgang mit individuellen Fällen erschweren. Dies führt zu langwierigen Prozessen, ineffizientem Ressourceneinsatz und oftmals zu Unzufriedenheit bei Bürgern und Unternehmen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine zukunftsfähige Verwaltung zu schaffen, schlagen wir die Einführung von Ombudsstellen in allen Behörden vor. Diese Ombudsstellen sollen pragmatische Entscheidungen im Interesse der Öffentlichkeit treffen und den Behördenalltag erheblich entlasten. A. Problemstellung Die Bürokratie in Deutschland ist berüchtigt für ihre Komplexität und Langwierigkeit. Viele Verwaltungsprozesse sind durch starre gesetzliche Vorgaben geprägt, die wenig Spielraum für pragmatische Lösungen lassen. Dies führt zu mehreren grundlegenden Problemen: Erstens leiden Bürger und Unternehmen unter langwierigen und komplizierten Verfahren. Die Dauer und Komplexität von Genehmigungsverfahren, Anträgen und anderen behördlichen Prozessen können zu erheblichen Verzögerungen führen, die nicht nur den Alltag der Betroffenen beeinträchtigen, sondern auch wirtschaftliche Aktivitäten hemmen. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die auf schnelle und unbürokratische Lösungen angewiesen sind. Zweitens sind die Behörden selbst oft überlastet und ineffizient. Die Vielzahl an Anträgen und Verfahren führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand, der mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht immer bewältigt werden kann. Dies führt zu einer Überlastung der Mitarbeiter, zu Fehlern und letztlich zu einer geringeren Servicequalität für die Bürger. Drittens gibt es in vielen Fällen keine Möglichkeit, pragmatische Lösungen zu finden, wenn diese im Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Vorgaben stehen. Dies führt dazu, dass selbst sinnvolle und im Interesse der Öffentlichkeit liegende Entscheidungen nicht getroffen werden können, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht zulassen. Dies führt zu einer Frustration bei den Betroffenen und einem Vertrauensverlust in die öffentlichen Institutionen. B. Zielsetzung Die Einführung von Ombudsstellen in allen Behörden soll diese Probleme adressieren und zu einer effizienteren und bürgernäheren Verwaltung beitragen. Die Hauptziele dieses Positionspapiers sind die Schaffung von pragmatischen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Behörden, die Entlastung der Verwaltung und die Verbesserung der Servicequalität für Bürger und Unternehmen. Ein zentrales Ziel ist die Einführung eines Mechanismus, der es den Behörden ermöglicht, pragmatische Entscheidungen im Interesse der Öffentlichkeit zu treffen. Dies umfasst die Möglichkeit, Verfahren zu beschleunigen, Anträge zu genehmigen oder abzulehnen und flexible Lösungen zu finden, die den individuellen Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen gerecht werden. Diese Entscheidungen sollen im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben stehen, aber die notwendigen Spielräume nutzen, um pragmatische Lösungen zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die Entlastung der Behörden. Durch die Einführung von Ombudsstellen soll der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter reduziert und die Effizienz der Verwaltungsprozesse gesteigert werden. Dies führt zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen und zu einer höheren Servicequalität für die Bürger. Darüber hinaus soll die Einführung von Ombudsstellen zu einer Verbesserung des Vertrauens in die öffentlichen Institutionen beitragen. Durch die Möglichkeit, pragmatische und im Interesse der Öffentlichkeit liegende Entscheidungen zu treffen, kann das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung gestärkt und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen erhöht werden.
von Publikation 19. April 2024
In der demokratischen Tradition Deutschlands ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Verlässlichkeit ihrer gewählten Vertreter fundamental. Wahlversprechen bilden eine wesentliche Grundlage dieses Vertrauens. Die Praxis zeigt jedoch, dass politische Versprechen oft unerfüllt bleiben, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen für die betreffenden Politiker nach sich zieht. Dies wirft wichtige Fragen hinsichtlich der Transparenz, Verantwortlichkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen in der politischen Kultur Deutschlands auf.
Ratgeber
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick "Keine Kosten, nur Versandkosten" -Angebote sind oft Abofallen. Achte auf das Kleingedruckte und überprüfe die Geschäftsbedingungen. Sei vorsichtig bei Angeboten , die zu gut klingen, um wahr zu sein. Widerrufe ungewollte Abos sofort und informiere dich über deine Rechte.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Die Rechtsantragsstelle hilft bei der Einreichung von Klagen und Anträgen ohne Anwalt . Sie bietet Unterstützung für Bürger , die rechtlichen Beistand benötigen. Die Rechtsantragsstelle ist besonders für Menschen mit geringem Einkommen wichtig. Nutze die Möglichkeit, um rechtliche Schritte korrekt einzuleiten.
von Ratgeber für Verbraucher 21. Mai 2023
Ein Rechtsstreit kann für Verbraucher eine finanzielle und emotionale Belastung darstellen, insbesondere wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten deckt. Es gibt jedoch Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Interessen zu schützen und sich in einer solchen Situation besser zurechtzufinden. Hier sind fünf ausführliche Tipps: 
Flugzeug in der Luft, aus der Perspektive von unten.
von Ratgeber für Verbraucher 16. Februar 2023
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder stark verspätet ist, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick "Keine Kosten, nur Versandkosten" -Angebote sind oft Abofallen. Achte auf das Kleingedruckte und überprüfe die Geschäftsbedingungen. Sei vorsichtig bei Angeboten , die zu gut klingen, um wahr zu sein. Widerrufe ungewollte Abos sofort und informiere dich über deine Rechte.
von Ratgeber für Verbraucher 22. Juli 2024
Der Ratgeber auf einen Blick Die Rechtsantragsstelle hilft bei der Einreichung von Klagen und Anträgen ohne Anwalt . Sie bietet Unterstützung für Bürger , die rechtlichen Beistand benötigen. Die Rechtsantragsstelle ist besonders für Menschen mit geringem Einkommen wichtig. Nutze die Möglichkeit, um rechtliche Schritte korrekt einzuleiten.
von Ratgeber für Verbraucher 21. Mai 2023
Ein Rechtsstreit kann für Verbraucher eine finanzielle und emotionale Belastung darstellen, insbesondere wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten deckt. Es gibt jedoch Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Interessen zu schützen und sich in einer solchen Situation besser zurechtzufinden. Hier sind fünf ausführliche Tipps: 
Flugzeug in der Luft, aus der Perspektive von unten.
von Ratgeber für Verbraucher 16. Februar 2023
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder stark verspätet ist, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet.
Mustervorlagen
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Vertragspartners] [Kundenservice / Vertragsabteilung] [Adresse des Vertragspartners] [PLZ Ort] [Name des Rechnungsstellers / Unternehmens] [Adresse des Rechnungsstellers / Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Widerspruch gegen Rechnung / Mahnung vom [Rechnungs-/Mahnungsdatum], Rechnungsnummer: [Rechnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche hiermit der mir zugestellten Rechnung / Mahnung mit der Nummer [Rechnungsnummer] vom [Rechnungs-/Mahnungsdatum]. Ich habe festgestellt, dass die Rechnung / Mahnung fehlerhaft ist bzw. die darin geforderten Beträge nicht korrekt sind. Ich beanstande folgende Punkte in der Rechnung / Mahnung: [Beschreiben Sie die fehlerhaften Punkte so genau wie möglich, z. B. falsche Positionen, ungerechtfertigte Gebühren, fehlende Angaben] Ich bitte Sie daher, die Rechnung / Mahnung zu überprüfen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Ich bin bereit, den korrekten Betrag zu begleichen, sobald die Rechnung / Mahnung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Falls erforderlich, bitte ich um eine detaillierte Aufstellung der Berechnung oder um die Zusendung einer neuen, korrigierten Rechnung / Mahnung. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meines Widerspruchs und teilen Sie mir mit, wie Sie mit meiner Beanstandung verfahren werden. Bis zur Klärung des Sachverhalts bitte ich Sie, von weiteren Mahnungen oder Inkassomaßnahmen abzusehen. Ich weise darauf hin, dass ich meine Zahlungsverpflichtungen ernst nehme und mich um eine faire und einvernehmliche Lösung bemühe. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe, die Angelegenheit zu klären. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
von Mustervorlage 28. Juli 2023
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Vertragspartners] [Kundenservice / Vertragsabteilung] [Adresse des Vertragspartners] [PLZ Ort] [Name des Rechnungsstellers / Unternehmens] [Adresse des Rechnungsstellers / Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Betreff: Widerspruch gegen Rechnung / Mahnung vom [Rechnungs-/Mahnungsdatum], Rechnungsnummer: [Rechnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche hiermit der mir zugestellten Rechnung / Mahnung mit der Nummer [Rechnungsnummer] vom [Rechnungs-/Mahnungsdatum]. Ich habe festgestellt, dass die Rechnung / Mahnung fehlerhaft ist bzw. die darin geforderten Beträge nicht korrekt sind. Ich beanstande folgende Punkte in der Rechnung / Mahnung: [Beschreiben Sie die fehlerhaften Punkte so genau wie möglich, z. B. falsche Positionen, ungerechtfertigte Gebühren, fehlende Angaben] Ich bitte Sie daher, die Rechnung / Mahnung zu überprüfen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Ich bin bereit, den korrekten Betrag zu begleichen, sobald die Rechnung / Mahnung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Falls erforderlich, bitte ich um eine detaillierte Aufstellung der Berechnung oder um die Zusendung einer neuen, korrigierten Rechnung / Mahnung. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meines Widerspruchs und teilen Sie mir mit, wie Sie mit meiner Beanstandung verfahren werden. Bis zur Klärung des Sachverhalts bitte ich Sie, von weiteren Mahnungen oder Inkassomaßnahmen abzusehen. Ich weise darauf hin, dass ich meine Zahlungsverpflichtungen ernst nehme und mich um eine faire und einvernehmliche Lösung bemühe. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mich unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe, die Angelegenheit zu klären. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]

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