Ratgeber für Gründer

Kleingewerbe anmelden: Alle Ämter und Gründungsschritte


Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024


Der Ratgeber auf einen Blick


  • Gewerbeamt: Gewerbeschein beantragen, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Kosten zwischen 15 € und 60 €, abhängig von der Gemeinde
  • Geschäftskonto: Ein separates Geschäftskonto eröffnen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen
  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Steuernummer beantragen, Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Buchhaltung & Steuern: Buchhaltungssoftware nutzen oder Steuerberater beauftragen. Umsatzsteuer und Einkommensteuer beachten
  • IHK/HWK: Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) sicherstellen
  • Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Agentur für Arbeit: Betriebsnummer beantragen, wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest
  • Versicherungen: Krankenversicherung, Altersvorsorge und betriebliche Versicherungen organisieren
  • Kontakt zu Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt oder Gesundheitsamt aufnehmen. Geschäftsausstattung, Website, Impressum und AGBs erstellen

Gewerbeamt: den Gewerbeschein beantragen


Der erste Schritt zur Anmeldung deines Kleingewerbes führt dich zum Gewerbeamt. Hier beantragst du den Gewerbeschein, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Im Vorfeld solltest du sicherstellen, dass du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst und die erforderlichen Unterlagen bereit hast. Eine gute Nachricht: Als Kleingewerbetreibender benötigst du keinen Handelsregisterauszug.


Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine Option, kein Zwang. Es eignet sich für kleine gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro. Diese Grenzen sollen ab 2024 auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn angehoben werden. Unternehmen, die diese Grenzen einhalten, müssen sich nicht an die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) halten und können sich für das Kleingewerbe entscheiden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Entscheidung ist, dass du keine Eintragung ins Handelsregister und keinen Notartermin benötigst. Das macht die Gründung unkompliziert.


Bedenke jedoch, dass du als Kleingewerbetreibender mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte über die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nachdenken.


Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du volljährig sein und einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen. Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt einige Branchen, für die zusätzliche Anforderungen gelten, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder besondere Qualifikationen. Dazu gehören unter anderem Schlüsseldienste, Apotheken oder die Gastronomie.


Das Anmeldeformular, das du beim Gewerbeamt ausfüllst, enthält wichtige Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb. Felder, die das Handelsregister betreffen, kannst du als Kleingewerbetreibender ignorieren. Wichtig sind hingegen Angaben zur Art der Tätigkeit, zur Betriebsstätte und ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.


Auch wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich betreibst, musst du alle nachfolgenden Schritte, wie die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK, durchführen. Informiere auch deinen Arbeitgeber, falls dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit reglementiert. Du bleibst in deinem Hauptberuf weiterhin sozialversichert, daher solltest du deine Krankenversicherung über die Nebentätigkeit informieren.



Geschäftskonto eröffnen


Obwohl es keine gesetzliche Pflicht ist, ein Geschäftskonto zu führen, wird es dringend empfohlen. Mit einem separaten Geschäftskonto trennst du deine privaten von deinen geschäftlichen Finanzen, was nicht nur die Buchhaltung erleichtert, sondern auch deine Übersichtlichkeit erhöht. Zudem kann die Bank, bei der du dein Geschäftskonto eröffnest, zu einem wichtigen Finanzierungspartner werden.


Wähle ein Konto, das speziell auf die Bedürfnisse von Kleingewerbetreibenden zugeschnitten ist. Achte darauf, ob du eine gute Bargeldversorgung benötigst, wie hoch die Grundgebühr ist und welche Kosten für Überweisungen und Karten anfallen. Ein kostenloses Geschäftskonto kann besonders für den Start sinnvoll sein.



Anmeldung beim Finanzamt


Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes beim Gewerbeamt wirst du vom Finanzamt aufgefordert, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt dies ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Hier legst du auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, die dir erlaubt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Diese Regelung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz machst und keine größeren Investitionen planst.


Das Finanzamt vergibt nach der Anmeldung eine Steuernummer, die du für die Ausstellung von Rechnungen benötigst. Wenn du planst, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei zu handeln, musst du zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.



Buchhaltung und Steuern


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes kommen auch Pflichten in der Buchhaltung und bei der Steuererklärung auf dich zu. Du solltest dir frühzeitig überlegen, ob du die Buchhaltung selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst. Ein Steuerberater kann dir helfen, komplexe steuerliche Fragen zu klären, die Buchführung zu übernehmen und die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen.


Auch wenn du die Buchhaltung selbst in die Hand nimmst, solltest du auf eine ordentliche Organisation achten. Nutze digitale Tools wie Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, um Belege zu verwalten und Rechnungen zu erstellen. Für bestimmte Branchen, wie den Handel oder die Gastronomie, kann ein Kassensystem erforderlich sein, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.



IHK und HWK


Als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Für gewerbliche Unternehmen ist das in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), während Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (HWK) gehören. Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer über deine Gewerbeanmeldung, woraufhin du ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft erhältst.


Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende bei der IHK sind gering, und in den ersten beiden Jahren wirst du von den Beiträgen befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, vor der Anmeldung zu prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Diese Eintragung ist bei zulassungspflichtigen Handwerken Pflicht und geht mit dem Erhalt der Handwerkskarte einher.



Berufsgenossenschaft


Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die für die gesetzliche Unfallversicherung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist. Dies ist innerhalb einer Woche nach der Gründung zu erledigen. Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden erst fällig, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Du selbst kannst dich als Inhaber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen.



Agentur für Arbeit


Wenn du in deinem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese Nummer ist notwendig für die Anmeldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse. Auch für Minijobber und Auszubildende ist die Betriebsnummer erforderlich. Bei einer Betriebsübernahme musst du ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen.



Versicherungen


Als Kleingewerbetreibender solltest du dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern. Anders als bei Arbeitnehmern besteht für dich keine Pflicht zur Sozialversicherung. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. Du musst dich also selbst um deine Krankenversicherung kümmern und entscheiden, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Auch eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du in Betracht ziehen.


Darüber hinaus ist es ratsam, betriebliche Versicherungen abzuschließen. Je nach Branche können dies eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Cyber-Versicherung für Online-Shops sein. Der genaue Versicherungsbedarf hängt stark von den spezifischen Risiken deines Gewerbes ab.



Weitere Ämter und Tipps


Je nach Art deines Gewerbes können weitere Ämter relevant werden. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das Bauamt ist wichtig, wenn du bauliche Veränderungen an Geschäftsräumen planst, und das Gesundheitsamt spielt eine Rolle bei der Überwachung der Hygienevorschriften in der Gastronomie.


Neben den Behördengängen solltest du nach der Anmeldung deines Kleingewerbes auch organisatorische Maßnahmen treffen. Richte deinen Betrieb und dein Büro ein, erstelle eine professionelle Website mit rechtssicherem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Grundlagen helfen dir, dein Kleingewerbe von Anfang an professionell aufzustellen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 10. November 2024
In den vergangenen Jahren hat sich die Vorgehensweise vieler Verbraucherverbände stark verändert. Während früher der Fokus auf Dialog und Information lag, greifen viele Organisationen mittlerweile zu rechtlichen Mitteln wie Abmahnungen und Klagen, um Unternehmen zu Verbraucherschutzmaßnahmen zu bewegen. Dieser Ansatz hat das Bild von Verbraucherverbänden in der Öffentlichkeit geprägt und oft auch zu einem angespannten Verhältnis zwischen Verbraucherschützern und Unternehmen geführt. Doch nach unserem Verständnis sind Verbraucher nichts anderes als die Grundvoraussetzung einer funktionierenden Marktwirtschaft. „Wir bei der Bundesverbraucherhilfe glauben, dass es einen besseren Weg gibt,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Anstatt Konflikte zu schüren und Unternehmen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, setzen wir auf konstruktive Zusammenarbeit. Wir wollen gemeinsam mit Unternehmen Lösungen finden, die langfristig sowohl den Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommen.“ Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt als erster Verband in Deutschland einen kooperativen Ansatz, bei dem nicht die Konfrontation, sondern der Dialog im Mittelpunkt steht. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen basiert auf Vertrauen, Respekt und der gemeinsamen Überzeugung, dass echter Verbraucherschutz am besten in Partnerschaft funktioniert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft,“ fügt Generaldirektorin Marina Schneider hinzu. „Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Unternehmen erleichtern, verbraucherfreundliche Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese immer durch rechtliche Auseinandersetzungen erzwungen werden müssen.“ Dieser Ansatz hat zahlreiche Vorteile für die Verbraucher. Anstatt nur punktuelle Erfolge durch juristische Maßnahmen zu erzielen, entstehen nachhaltige Verbesserungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt auf transparente Prozesse, offene Kommunikation und die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung von Verbraucherschutzstandards. Dies ermöglicht praxisnahe Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind, und schafft gleichzeitig ein positives Umfeld für die Unternehmen, sich aktiv einzubringen. „Wir hören immer wieder, dass Verbraucher mittlerweile das Gefühl haben, dass Verbände sich mehr um Schlagzeilen und juristische Erfolge kümmern als um den eigentlichen Verbraucherschutz,“ sagt Daniel Greckl, Vizepräsident der Bundesverbraucherhilfe. „Mit unserer Herangehensweise möchten wir zeigen, dass Verbraucherschutz auch anders geht – lösungsorientiert, partnerschaftlich und im besten Interesse aller Beteiligten.“ Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Wirkung auf die Gesellschaft. Indem die Bundesverbraucherhilfe auf Dialog und Kooperation setzt, trägt sie zu einem besseren gesellschaftlichen Klima bei, in dem Unternehmen und Verbraucher auf Augenhöhe agieren. Das fördert nicht nur die Akzeptanz von Verbraucherschutzmaßnahmen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft. „Unser Ansatz ist kein Kompromiss am Verbraucherschutz, sondern ein neuer Standard,“ betont Ricardo Dietl. „Wir wollen ein Miteinander schaffen, das die Gesellschaft als Ganzes stärkt und Verbraucherschutz neu definiert.“ Die Bundesverbraucherhilfe hat sich das Ziel gesetzt, eine Plattform für den offenen Austausch zu schaffen. Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, finden in der Bundesverbraucherhilfe einen verlässlichen Partner, der nicht nur Forderungen stellt, sondern sie aktiv dabei unterstützt, Verbraucherschutz als Teil ihrer Unternehmensphilosophie zu integrieren. „Indem wir uns auf konstruktive Lösungen konzentrieren, schaffen wir langfristige Vorteile für die Verbraucher und geben Unternehmen die Chance, sich aktiv an der Gestaltung eines modernen Verbraucherschutzes zu beteiligen,“ erläutert die Generaldirektorin. Die Bundesverbraucherhilfe ist stolz darauf, als erste Organisation in Deutschland diesen Weg zu gehen und damit ein Vorbild für andere Verbraucherverbände zu sein. Anstatt sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, setzt die Bundesverbraucherhilfe auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für alle Seiten eine Win-Win-Situation schafft. Der Ansatz der Kooperation wird dabei auch von den Mitgliedern der Organisation geschätzt, die in Umfragen regelmäßig betonen, wie wichtig ihnen eine transparente und nachhaltige Strategie im Verbraucherschutz ist. „Die Zeiten des Konfrontationskurses sind vorbei. Wir bauen eine Brücke zu den Unternehmen und zeigen, dass man Verbraucherschutz auch anders gestalten kann – fair, respektvoll und im Sinne aller Beteiligten,“ fasst der Vizepräsident abschließend zusammen. Mit dieser Vision arbeitet die Bundesverbraucherhilfe tagtäglich daran, den Verbraucherschutz in Deutschland neu zu definieren und ein positives Beispiel für einen modernen, dialogorientierten Ansatz zu setzen.
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