Der erste Schritt zur Anmeldung deines Kleingewerbes führt dich zum Gewerbeamt. Hier beantragst du den Gewerbeschein, indem du die Gewerbeanmeldung ausfüllst. Im Vorfeld solltest du sicherstellen, dass du alle nötigen Voraussetzungen erfüllst und die erforderlichen Unterlagen bereit hast. Eine gute Nachricht: Als Kleingewerbetreibender benötigst du keinen Handelsregisterauszug.
Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine Option, kein Zwang. Es eignet sich für kleine gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro. Diese Grenzen sollen ab 2024 auf 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn angehoben werden. Unternehmen, die diese Grenzen einhalten, müssen sich nicht an die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) halten und können sich für das Kleingewerbe entscheiden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Entscheidung ist, dass du keine Eintragung ins Handelsregister und keinen Notartermin benötigst. Das macht die Gründung unkompliziert.
Bedenke jedoch, dass du als Kleingewerbetreibender mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte über die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) nachdenken.
Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du volljährig sein und einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen. Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt einige Branchen, für die zusätzliche Anforderungen gelten, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder besondere Qualifikationen. Dazu gehören unter anderem Schlüsseldienste, Apotheken oder die Gastronomie.
Das Anmeldeformular, das du beim Gewerbeamt ausfüllst, enthält wichtige Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb. Felder, die das Handelsregister betreffen, kannst du als Kleingewerbetreibender ignorieren. Wichtig sind hingegen Angaben zur Art der Tätigkeit, zur Betriebsstätte und ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.
Auch wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich betreibst, musst du alle nachfolgenden Schritte, wie die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK, durchführen. Informiere auch deinen Arbeitgeber, falls dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit reglementiert. Du bleibst in deinem Hauptberuf weiterhin sozialversichert, daher solltest du deine Krankenversicherung über die Nebentätigkeit informieren.
Obwohl es keine gesetzliche Pflicht ist, ein Geschäftskonto zu führen, wird es dringend empfohlen. Mit einem separaten Geschäftskonto trennst du deine privaten von deinen geschäftlichen Finanzen, was nicht nur die Buchhaltung erleichtert, sondern auch deine Übersichtlichkeit erhöht. Zudem kann die Bank, bei der du dein Geschäftskonto eröffnest, zu einem wichtigen Finanzierungspartner werden.
Wähle ein Konto, das speziell auf die Bedürfnisse von Kleingewerbetreibenden zugeschnitten ist. Achte darauf, ob du eine gute Bargeldversorgung benötigst, wie hoch die Grundgebühr ist und welche Kosten für Überweisungen und Karten anfallen. Ein kostenloses Geschäftskonto kann besonders für den Start sinnvoll sein.
Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes beim Gewerbeamt wirst du vom Finanzamt aufgefordert, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt dies ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal. Hier legst du auch fest, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, die dir erlaubt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Diese Regelung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz machst und keine größeren Investitionen planst.
Das Finanzamt vergibt nach der Anmeldung eine Steuernummer, die du für die Ausstellung von Rechnungen benötigst. Wenn du planst, Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei zu handeln, musst du zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes kommen auch Pflichten in der Buchhaltung und bei der Steuererklärung auf dich zu. Du solltest dir frühzeitig überlegen, ob du die Buchhaltung selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst. Ein Steuerberater kann dir helfen, komplexe steuerliche Fragen zu klären, die Buchführung zu übernehmen und die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen.
Auch wenn du die Buchhaltung selbst in die Hand nimmst, solltest du auf eine ordentliche Organisation achten. Nutze digitale Tools wie Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, um Belege zu verwalten und Rechnungen zu erstellen. Für bestimmte Branchen, wie den Handel oder die Gastronomie, kann ein Kassensystem erforderlich sein, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.
Als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Für gewerbliche Unternehmen ist das in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), während Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (HWK) gehören. Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer über deine Gewerbeanmeldung, woraufhin du ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft erhältst.
Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende bei der IHK sind gering, und in den ersten beiden Jahren wirst du von den Beiträgen befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, vor der Anmeldung zu prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Diese Eintragung ist bei zulassungspflichtigen Handwerken Pflicht und geht mit dem Erhalt der Handwerkskarte einher.
Mit der Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, die für die gesetzliche Unfallversicherung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist. Dies ist innerhalb einer Woche nach der Gründung zu erledigen. Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden erst fällig, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Du selbst kannst dich als Inhaber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen.
Wenn du in deinem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese Nummer ist notwendig für die Anmeldung deiner Mitarbeiter zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse. Auch für Minijobber und Auszubildende ist die Betriebsnummer erforderlich. Bei einer Betriebsübernahme musst du ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen.
Als Kleingewerbetreibender solltest du dich frühzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmern. Anders als bei Arbeitnehmern besteht für dich keine Pflicht zur Sozialversicherung. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. Du musst dich also selbst um deine Krankenversicherung kümmern und entscheiden, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst. Auch eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du in Betracht ziehen.
Darüber hinaus ist es ratsam, betriebliche Versicherungen abzuschließen. Je nach Branche können dies eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Cyber-Versicherung für Online-Shops sein. Der genaue Versicherungsbedarf hängt stark von den spezifischen Risiken deines Gewerbes ab.
Je nach Art deines Gewerbes können weitere Ämter relevant werden. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das Bauamt ist wichtig, wenn du bauliche Veränderungen an Geschäftsräumen planst, und das Gesundheitsamt spielt eine Rolle bei der Überwachung der Hygienevorschriften in der Gastronomie.
Neben den Behördengängen solltest du nach der Anmeldung deines Kleingewerbes auch organisatorische Maßnahmen treffen. Richte deinen Betrieb und dein Büro ein, erstelle eine professionelle Website mit rechtssicherem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Grundlagen helfen dir, dein Kleingewerbe von Anfang an professionell aufzustellen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.