Ein Energieliefervertrag sollte klare Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit enthalten, damit du nachvollziehen kannst, wie und zu welchem Zeitpunkt du den Vertrag kündigen kannst. Es ist wichtig, dass du prüfst, wann dein Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) und ob er sich möglicherweise automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
Gut zu wissen:
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht hast du auch ein Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). In bestimmten Situationen kannst du so bestehende Verträge vorzeitig kündigen. Dieses Recht besteht aber nur in einigen Fällen:
In deiner Kündigung sollte klar ersichtlich sein, welcher Vertrag zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Falls du dir unsicher bist, kannst du den Ausdruck „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden. Es ist ratsam, stets die Vertragsnummer und die Belieferungsadresse anzugeben. Falls du beispielsweise wegen einer Preiserhöhung kündigst, kannst du sicherheitshalber auch eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen.
Verbraucher haben bei bestimmten Verträgen ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Bei bestimmten Verträgen hast du ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert (§ 355 BGB). Bei Energielieferverträgen hast du dieses Widerrufsrecht insbesondere in folgenden Fällen:
Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Widerruf erklären.
Nach erfolgtem Widerruf gilt der neue Vertrag als nie zustande gekommen. Allerdings solltest du bedenken, dass dein alter Energieliefervertrag möglicherweise bereits gekündigt ist und durch deinen Widerruf des neuen Vertrags nicht automatisch wieder in Kraft tritt.
Du kannst deinen Widerruf per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erklären. Bewahre das Widerrufsschreiben gut auf. Dein Schreiben muss an das Unternehmen gerichtet sein, mit dem du den Vertrag geschlossen hast. Es ist nicht zwingend erforderlich, das Wort „Widerruf“ ausdrücklich zu verwenden, aber es sollte klar sein, dass du vom Vertrag zurücktrittst. Du kannst auch das vorgedruckte Widerrufsformular des Unternehmens nutzen, das immer mitgeschickt werden muss.
Bei einer fehlerhaften oder nicht erhaltenen Widerrufsbelehrung endet das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen. Danach ist kein Widerruf mehr möglich (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Verbraucher haben sowohl bei der Kündigung als auch beim Widerruf von Energielieferverträgen verschiedene Rechte und Möglichkeiten. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und die entsprechenden Fristen und Formen einzuhalten, um Ihre Rechte wirksam auszuüben.