Ratgeber für Verbraucher

Befreiung vom Rundfunkbeitrag - Voraussetzungen, Antragsverfahren und Mahnsperren


Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024


Der Ratgeber auf einen Blick



  • Befreiung für Sozialleistungsempfänger, Menschen mit Behinderung (Merkzeichen "RF"), Pflegeheimbewohner
  • Antrag: Online oder per Post, benötigte Unterlagen beifügen
  • Antrag rechtzeitig stellen, teils rückwirkend möglich
  • Mahnsperre während Antragsbearbeitung aktiv
  • Widerspruch innerhalb eines Monats bei Ablehnung

Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Nicht jeder Haushalt ist automatisch zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Es gibt bestimmte Personengruppen, die sich von dieser Verpflichtung befreien lassen können. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:


  • Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dazu gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (unter bestimmten Bedingungen), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
  • Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" eingetragen haben, können ebenfalls eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
  • Pflegeheimbewohner: Wer dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt und dort keine Rundfunkempfangsgeräte nutzt, kann eine Befreiung beantragen.
  • Empfänger von Blindenhilfe: Personen, die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII erhalten, können sich ebenfalls befreien lassen.


Es ist wichtig zu beachten, dass eine Befreiung nur unter den genannten Voraussetzungen möglich ist. Die bloße Nichtnutzung von Rundfunkangeboten stellt keinen Grund für eine Befreiung dar.



Antragsverfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Wenn du glaubst, dass du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, musst du einen Antrag stellen. Der Rundfunkbeitrag wird nicht automatisch erlassen, auch wenn du Anspruch auf eine Befreiung hast. Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:


  1. Antragstellung: Den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kannst du online über die Webseite des Rundfunkbeitragsservices (https://www.rundfunkbeitrag.de) stellen oder das entsprechende Formular per Post anfordern und ausgefüllt einsenden.
  2. Notwendige Unterlagen: Dem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, die deine Befreiungsgründe belegen. Dazu gehören z.B. der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen, der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" oder eine Bestätigung der Pflegeeinrichtung.
  3. Frist für die Antragstellung: Der Antrag auf Befreiung muss grundsätzlich für den Zeitraum gestellt werden, in dem die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen. Eine rückwirkende Befreiung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, in der Regel jedoch nicht länger als drei Jahre rückwirkend.
  4. Bearbeitungszeit: Nach Eingang des Antrags wird dieser vom Rundfunkbeitragsservice geprüft. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
  5. Bescheid über die Befreiung: Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du einen Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dieser Bescheid gilt in der Regel für die Dauer der Sozialleistung bzw. bis zum Ablauf der Bescheinigung des Schwerbehindertenausweises. Anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden, falls die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.


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Mahnsperren und was du bei Mahnungen beachten solltest


Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, ohne eine gültige Befreiung zu haben, kann es zu Mahnungen und Zwangsvollstreckungen kommen. Es ist daher wichtig, das Antragsverfahren rechtzeitig einzuleiten, um Mahnungen zu vermeiden.


  • Mahnsperre während der Antragsbearbeitung: Sobald du einen Antrag auf Befreiung eingereicht hast, tritt in der Regel eine Mahnsperre in Kraft. Das bedeutet, dass du während der Bearbeitung deines Antrags keine Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen befürchten musst. Dies gilt jedoch nur, wenn der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
  • Was tun bei einer Mahnung? Sollte trotz eingereichtem Antrag eine Mahnung eintreffen, solltest du umgehend Kontakt mit dem Rundfunkbeitragsservice aufnehmen und auf die eingereichte Befreiung hinweisen. In vielen Fällen handelt es sich um eine Überschneidung, die schnell geklärt werden kann.
  • Widerspruch gegen Mahnungen: Wenn dein Antrag abgelehnt wurde und du dennoch der Meinung bist, dass du Anspruch auf eine Befreiung hast, kannst du gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.


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