Nicht jeder Haushalt ist automatisch zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Es gibt bestimmte Personengruppen, die sich von dieser Verpflichtung befreien lassen können. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Befreiung nur unter den genannten Voraussetzungen möglich ist. Die bloße Nichtnutzung von Rundfunkangeboten stellt keinen Grund für eine Befreiung dar.
Wenn du glaubst, dass du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, musst du einen Antrag stellen. Der Rundfunkbeitrag wird nicht automatisch erlassen, auch wenn du Anspruch auf eine Befreiung hast. Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:
Mit unserem
Muster-Einspruch gegen eine unrechtmäßige Rundfunkbeitragsforderung kannst Du Dich direkt an die Rundfunkanstalt wenden.
Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, ohne eine gültige Befreiung zu haben, kann es zu Mahnungen und Zwangsvollstreckungen kommen. Es ist daher wichtig, das Antragsverfahren rechtzeitig einzuleiten, um Mahnungen zu vermeiden.