Ratgeber für Verbraucher

Befreiung vom Rundfunkbeitrag - Voraussetzungen, Antragsverfahren und Mahnsperren

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Befreiung für Sozialleistungsempfänger, Menschen mit Behinderung (Merkzeichen "RF"), Pflegeheimbewohner
  • Antrag: Online oder per Post, benötigte Unterlagen beifügen
  • Antrag rechtzeitig stellen, teils rückwirkend möglich
  • Mahnsperre während Antragsbearbeitung aktiv
  • Widerspruch innerhalb eines Monats bei Ablehnung

Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Nicht jeder Haushalt ist automatisch zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Es gibt bestimmte Personengruppen, die sich von dieser Verpflichtung befreien lassen können. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:


  • Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dazu gehören Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (unter bestimmten Bedingungen), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
  • Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" eingetragen haben, können ebenfalls eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
  • Pflegeheimbewohner: Wer dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt und dort keine Rundfunkempfangsgeräte nutzt, kann eine Befreiung beantragen.
  • Empfänger von Blindenhilfe: Personen, die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII erhalten, können sich ebenfalls befreien lassen.


Es ist wichtig zu beachten, dass eine Befreiung nur unter den genannten Voraussetzungen möglich ist. Die bloße Nichtnutzung von Rundfunkangeboten stellt keinen Grund für eine Befreiung dar.



Antragsverfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Wenn du glaubst, dass du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, musst du einen Antrag stellen. Der Rundfunkbeitrag wird nicht automatisch erlassen, auch wenn du Anspruch auf eine Befreiung hast. Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:


  1. Antragstellung: Den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kannst du online über die Webseite des Rundfunkbeitragsservices (https://www.rundfunkbeitrag.de) stellen oder das entsprechende Formular per Post anfordern und ausgefüllt einsenden.
  2. Notwendige Unterlagen: Dem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, die deine Befreiungsgründe belegen. Dazu gehören z.B. der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen, der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" oder eine Bestätigung der Pflegeeinrichtung.
  3. Frist für die Antragstellung: Der Antrag auf Befreiung muss grundsätzlich für den Zeitraum gestellt werden, in dem die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen. Eine rückwirkende Befreiung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, in der Regel jedoch nicht länger als drei Jahre rückwirkend.
  4. Bearbeitungszeit: Nach Eingang des Antrags wird dieser vom Rundfunkbeitragsservice geprüft. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
  5. Bescheid über die Befreiung: Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du einen Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dieser Bescheid gilt in der Regel für die Dauer der Sozialleistung bzw. bis zum Ablauf der Bescheinigung des Schwerbehindertenausweises. Anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden, falls die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.


Passende Mustervorlage


Mit unserem Muster-Einspruch gegen eine unrechtmäßige Rundfunkbeitragsforderung kannst Du Dich direkt an die Rundfunkanstalt wenden.

Mahnsperren und was du bei Mahnungen beachten solltest


Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, ohne eine gültige Befreiung zu haben, kann es zu Mahnungen und Zwangsvollstreckungen kommen. Es ist daher wichtig, das Antragsverfahren rechtzeitig einzuleiten, um Mahnungen zu vermeiden.


  • Mahnsperre während der Antragsbearbeitung: Sobald du einen Antrag auf Befreiung eingereicht hast, tritt in der Regel eine Mahnsperre in Kraft. Das bedeutet, dass du während der Bearbeitung deines Antrags keine Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen befürchten musst. Dies gilt jedoch nur, wenn der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
  • Was tun bei einer Mahnung? Sollte trotz eingereichtem Antrag eine Mahnung eintreffen, solltest du umgehend Kontakt mit dem Rundfunkbeitragsservice aufnehmen und auf die eingereichte Befreiung hinweisen. In vielen Fällen handelt es sich um eine Überschneidung, die schnell geklärt werden kann.
  • Widerspruch gegen Mahnungen: Wenn dein Antrag abgelehnt wurde und du dennoch der Meinung bist, dass du Anspruch auf eine Befreiung hast, kannst du gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.


Unser Fazit


Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann für viele Menschen eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellen. Allerdings erfordert sie eine aktive Antragstellung und das Vorlegen der entsprechenden Nachweise. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen und sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Mahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Sollten trotz rechtzeitigem Antrag Probleme auftreten, ist es ratsam, sich schnell mit dem Rundfunkbeitragsservice in Verbindung zu setzen, um Missverständnisse auszuräumen.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 24 Aug., 2024
Die Digitalisierung des Bildungssystems in Deutschland ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Trotz zahlreicher Initiativen und erheblicher Investitionen ist der Fortschritt jedoch weiterhin schleppend. In diesem Artikel beleuchten wir den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Bereichen schulische Bildung, universitäre Bildung, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie die zentralen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Digitalisierung in der schulischen Bildung Die schulische Bildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen in der Digitalisierung. Obwohl der Bund bereits im Rahmen des "DigitalPakts Schule" 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten, gibt es weiterhin signifikante Defizite. Besonders besorgniserregend ist, dass der DigitalPakt 2024 ausläuft und bisher keine Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies könnte die laufenden Bemühungen ins Stocken bringen und die dringend benötigte Weiterentwicklung behindern. Ein weiteres großes Problem ist die unzureichende Umsetzung vieler Projekte. Von den zahlreichen digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung wurden bisher nur wenige erfolgreich abgeschlossen. Schulen kämpfen zudem mit einem Fachkräftemangel in der IT-Administration und Lehrkräfte fehlen oft die nötigen digitalen Kompetenzen​. Universitäre Bildung und Forschung In der universitären Bildung zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Pandemie als Katalysator für die Einführung digitaler Lehrformate fungierte, fehlt es vielen Hochschulen an einer langfristigen Strategie zur Integration digitaler Angebote. Die Bundesforschungsministerin hat den Aufbau einer nationalen Bildungsplattform angekündigt, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Diese Plattform soll bestehende und neue digitale Bildungsangebote bündeln und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Startschuss für die ersten Förderungen ist bereits gefallen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die gesteckten Ziele in diesem Zeitrahmen erreicht werden können​. Frühkindliche Bildung In der frühkindlichen Bildung sind digitale Bildungsangebote bisher nur spärlich vertreten. Hier mangelt es vor allem an flächendeckenden Konzepten und einer passenden Infrastruktur. Der Fokus liegt derzeit eher auf der Einführung digitaler Werkzeuge in Grundschulen, während der frühkindliche Bereich noch weitgehend analog bleibt. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Inhalte und Methoden, die das spielerische Lernen im digitalen Raum fördern, ohne den sozialen und emotionalen Bildungsaspekt zu vernachlässigen. Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung hat insbesondere durch die Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote wurden digitalisiert und können mittlerweile ortsunabhängig genutzt werden. Dies ist besonders für berufstätige Erwachsene von Vorteil, die sich neben ihrem Job weiterqualifizieren möchten. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch hier Herausforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastrukturen und der Schulung von Lehrkräften.
von Aktuelles 08 Jan., 2024
Sicherheit zuerst Wenn du von einem Hochwasser betroffen bist, ist deine Sicherheit das Wichtigste. Bevor du das überflutete Gebiet betrittst, stelle sicher, dass es sicher ist. Überprüfe auf sichtbare strukturelle Schäden, die ein Risiko darstellen könnten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Abschalten des Stroms, um elektrische Gefahren zu vermeiden. Auch wenn es dringend erscheint, wieder in dein Zuhause oder Geschäft zurückzukehren, ist es entscheidend, zuerst die Sicherheit zu gewährleisten. 
von Aktuelles 07 Jan., 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
Share by: