Pressemitteilung

Bundesverbraucherhilfe auf Bußgeldliste des Amtsgerichts Tiergarten: Neue Unterstützungsmöglichkeiten für den Verbraucherschutz


Datum der Veröffentlichung: 22. November 2024


Pressemitteilung Nr. 22


Zuständige Ansprechperson: Pressesprecherin Anna Arens

Die Bundesverbraucherhilfe wurde in die Bußgeldliste des Amtsgerichts Tiergarten aufgenommen. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt dar, der es der Bundesverbraucherhilfe ermöglicht, ihre Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes weiter auszubauen und gezielt zu unterstützen.


„Wir freuen uns sehr über die Aufnahme in die Bußgeldliste des Amtsgerichts Tiergarten. Diese Entscheidung zeigt nicht nur das Vertrauen in unsere Arbeit, sondern eröffnet uns auch neue Möglichkeiten, Verbraucher noch stärker zu unterstützen“, erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe.


Durch die Aufnahme in die Bußgeldliste können Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig Gelder aus Bußgeldverfahren direkt an die Bundesverbraucherhilfe überweisen. Diese Zuweisungen fließen in Projekte, die den Verbraucherschutz fördern und somit unmittelbar der Aufklärung und Unterstützung von Verbrauchern zugutekommen. Mit den Mitteln wird die Arbeit der Bundesverbraucherhilfe weiter ausgebaut, um mehr Menschen zu erreichen, ihre Rechte besser wahrzunehmen und informierte Entscheidungen zu treffen. So trägt diese Initiative zur Stärkung
von Transparenz und Fairness im Wirtschaftsgeschehen bei.


Das Amtsgericht Tiergarten sendet mit seiner Entscheidung ein starkes Signal für die Bedeutung des Verbraucherschutzes in Deutschland. Die Bundesverbraucherhilfe sieht dies als eine wertvolle Unterstützung ihrer Arbeit und als Bestätigung ihrer Mission, Verbrauchern eine starke Stimme zu geben und ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen und die Förderung ihres Engagements.


Die Bundesverbraucherhilfe ermutigt, Bußgelder gezielt zur Unterstützung des Verbraucherschutzes zu verwenden. Jede Zuweisung stärkt die Verbraucherschutzarbeit und fördert eine gerechtere Gesellschaft für alle.




Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
von Aktuelles 7. Februar 2025
Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein. Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird. Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel: Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt. “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt. Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich. “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung. Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden. Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen: Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).  Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.
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