Pressemitteilung Nr. 22
Zuständige Ansprechperson: Pressesprecherin Anna Arens
Die Bundesverbraucherhilfe wurde in die Bußgeldliste des Amtsgerichts Tiergarten aufgenommen. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt dar, der es der Bundesverbraucherhilfe ermöglicht, ihre Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes weiter auszubauen und gezielt zu unterstützen.
„Wir freuen uns sehr über die Aufnahme in die Bußgeldliste des Amtsgerichts Tiergarten. Diese Entscheidung zeigt nicht nur das Vertrauen in unsere Arbeit, sondern eröffnet uns auch neue Möglichkeiten, Verbraucher noch stärker zu unterstützen“, erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe.
Durch die Aufnahme in die Bußgeldliste können Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig Gelder aus Bußgeldverfahren direkt an die Bundesverbraucherhilfe überweisen. Diese Zuweisungen fließen in Projekte, die den Verbraucherschutz fördern und somit unmittelbar der Aufklärung und Unterstützung von Verbrauchern zugutekommen. Mit den Mitteln wird die Arbeit der Bundesverbraucherhilfe weiter ausgebaut, um mehr Menschen zu erreichen, ihre Rechte besser wahrzunehmen und informierte Entscheidungen zu treffen. So trägt diese Initiative zur Stärkung
von Transparenz und Fairness im Wirtschaftsgeschehen bei.
Das Amtsgericht Tiergarten sendet mit seiner Entscheidung ein starkes Signal für die Bedeutung des Verbraucherschutzes in Deutschland. Die Bundesverbraucherhilfe sieht dies als eine wertvolle Unterstützung ihrer Arbeit und als Bestätigung ihrer Mission, Verbrauchern eine starke Stimme zu geben und ist dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen und die Förderung ihres Engagements.
Die Bundesverbraucherhilfe ermutigt, Bußgelder gezielt zur Unterstützung des Verbraucherschutzes zu verwenden. Jede Zuweisung stärkt die Verbraucherschutzarbeit und fördert eine gerechtere Gesellschaft für alle.