Pressemitteilung

Bundesverbraucherhilfe etabliert Sachverständigenrat für mehr Fachkompetenz und Durchsetzungskraft


Datum der Veröffentlichung: 19. März 2025


Pressemitteilung Nr. 31


Zuständige Ansprechperson: Pressesprecherin Anna Arens

Berlin, 19. März 2025– Das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe setzt mit sofortiger Wirkung einen hochkarätig besetzten Sachverständigenrat ein. Präsident Ricardo Dietl übernimmt persönlich den Vorsitz dieses Gremiums. Der Sachverständigenrat berät die Bundesverbraucherhilfe fachlich auf höchstem Niveau und stärkt die strategische Ausrichtung der Organisation bei komplexen politischen Fragestellungen und wichtigen verbraucherpolitischen Anliegen.


„Mit unserem neuen Sachverständigenrat schaffen wir eine kraftvolle Plattform für fundierte Entscheidungen“, betont Präsident Ricardo Dietl. „Wir setzen damit ein starkes Zeichen: Verbraucherpolitik braucht nicht nur klare Ziele, sondern vor allem fachlich fundierte Entscheidungen. Unsere Sachverständigen werden uns helfen, präzise und wirkungsvolle Positionen zu formulieren, um noch überzeugender für die Verbraucher eintreten zu können.“


Die Mitgliedschaft im Sachverständigenrat erfolgt durch direkte Berufung des Präsidiums. Seine Mitglieder erarbeiten für den Bundesausschuss und das Präsidium Handlungsempfehlungen. Dabei werden ausschließlich ausgewiesene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten berufen, die über fundierte Kenntnisse und einschlägige Erfahrung in verbraucherrelevanten Themenfeldern verfügen.


„Der Sachverständigenrat ist ein klares Bekenntnis zur Qualität und Relevanz unserer Arbeit“, betont Dietl weiter. „Wir setzen damit ein starkes Zeichen für verbraucherorientierte Politik, die wissenschaftlich fundiert, praxisnah und wirkungsvoll ist.“

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Aktuelle Themen

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Verbraucherschutz darf kein Papiertiger sein. Wer Menschen mit Tricks, Lockangeboten oder unlauteren Geschäftsmethoden täuscht, der handelt nicht nur unmoralisch – er handelt gegen die Interessen von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben genug davon, dass solche Fälle unter den Teppich gekehrt werden. Mit dem Verbraucherschutzregister setzen wir ein Zeichen und machen Schluss mit der Intransparenz.
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Die aktuellen Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD zeigen einmal mehr, warum das Vertrauen in die Politik seit Jahren schwindet – und warum es endlich eine ehrliche Debatte darüber braucht. Das Problem ist nicht neu: Immer wieder erleben wir, dass Parteien im Wahlkampf klare Positionen vertreten, nur um sie in Verhandlungen wieder aufzugeben. Natürlich gehören Kompromisse zur Demokratie. Doch wenn zentrale Wahlversprechen schon in der ersten Gesprächsrunde ausgeräumt werden, verliert Politik an Glaubwürdigkeit. Genau hier setzt die Vertrauensoffensive der Bundesverbraucherhilfe an. Vertrauen entsteht nicht durch Wahlplakate oder Slogans – es entsteht durch klare Positionen, die auch nach der Wahl noch gelten . Viele Bürgerinnen und Bürger haben längst das Gefühl, dass es bei politischen Verhandlungen nicht mehr um Inhalte, sondern nur noch um Machtoptionen geht. Wer soll sich dann noch ernst genommen fühlen? Deshalb kämpfen wir für eine neue politische Ehrlichkeit: Wahlversprechen müssen belastbarer sein, Parteiprogramme dürfen keine bloßen Stimmungsbarometer sein, und politische Kompromisse dürfen nicht dazu führen, dass am Ende niemand mehr weiß, wofür eine Regierung eigentlich steht.  Diese Sondierungen sind eine weitere Bewährungsprobe für das Vertrauen in die Politik. Die entscheidende Frage ist: Wird aus ihnen ein glaubwürdiges Projekt für die Zukunft – oder nur ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte enttäuschter Wählerinnen und Wähler? Wir werden genau hinsehen.
EU-Fahne
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Schon allein der Name ist sperrig: Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Oder auf deutsch: Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht. In der öffentlichen Diskussion werden daher meist die Abkürzung CSDDD (noch kürzer: CS3D) oder die deutsche Kurzbezeichnung verwendet: EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Regelung trat im Sommer 2024 in Kraft und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, große Unternehmen dazu zu verpflichten, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette – von der Förderung des Rohstoffs über die Herstellung bis hin zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen. Unternehmen tragen dadurch in Zukunft (noch) mehr Verantwortung dafür, mit welchen Zulieferern sie zusammenarbeiten. Umweltschützer und Menschenrechtsaktivisten hatten das schon lange gefordert. Ebenso kritische Verbraucher, die insbesondere bei Kleidung und Nahrung sicher sein wollen, dass bestimmte Standards eingehalten werden.
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