Stellenausschreibung

IT - Supporter/ Administrator (d/m/w) - 100% Ehrenamt (100% Homeoffice)


Datum der Veröffentlichung: 6. Januar 2025


Mit Berufserfahrung | Remote | Unbefristet

Die Bundesverbraucherhilfe ist Deutschlands erste unabhängige Organisation, in der sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst vertreten. Wir sind frei von staatlichen und parteipolitischen Einflüssen und engagieren uns aktiv, um die Interessen der Gesellschaft in den politischen Dialog einzubringen.


Wir brauchen Dein Engagement und Deine Expertise als IT-Supporter/ Administrator (d/m/w), um unsere Mission mit Leidenschaft weiter voranzutreiben.



Deine Aufgaben


  • Arbeit mit der cloudbasierten Microsoft-365-Business-Umgebung, vorwiegend mit MS Teams, Outlook, Planner
  • Einrichtung eines IT-Ticketsystems
  • Bereitstellung von technischem Support für die ehrenamtlichen Mitarbeiter (d/m/w) der Bundesverbraucherhilfe bei IT-bezogenen Problemen und Anfragen
  • Analyse und Lösung von Software- und Hardwareproblemen sowie Unterstützung bei der Nutzung von Remote-Tools und Plattformen
  • Konfiguration und Wartung von Softwareanwendungen und digitalen Arbeitsumgebungen
  • Erstellung und Pflege von technischen Dokumentationen und Anleitungen für die Endnutzer (d/m/w)
  • Stellvertretung für die Bereichsleitung IT



Dein Profil

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich IT, Fachinformatik, Systemintegration oder vergleichbare Qualifikationen
  • Erfahrung im IT-Support, idealerweise in einem Remote-Arbeitsumfeld
  • Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Windows- und MAC-Betriebssysteme, Netzwerktechnologien sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Problemlösungsfähigkeit, Geduld und ein hohes Maß an Serviceorientierung
  • Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, komplexe technische Inhalte verständlich zu vermitteln
  • Bereitschaft, remote und flexibel ehrenamtlich zu arbeiten



Was wir Dir bieten

  • Die Chance, in einer renommierten Organisation mitzuwirken und einen Beitrag zum Verbraucherschutz in Deutschland zu leisten.
  • Ein dynamisches und motiviertes Team, das sich leidenschaftlich für die Belange von Verbrauchern einsetzt.
  • Flexible Arbeitszeiten und Home-Office.
  • Umfassende Einarbeitung und Unterstützung durch erfahrene Kollegen.
  • Die Chance, Dein Netzwerk in den Medien und in verwandten Branchen auszubauen.
  • Ein solches Ehrenamt bringt immer auch gute Jobchancen mit sich. Du trägst Verantwortung, spielst eine wichtige Rolle bei einem im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragenen Verband und bist nicht zuletzt Würdenträger oder Würdenträgerin einer demokratischen Vereinigung.


Bei uns gilt: Miteinander statt gegeneinander


ZUR STELLENÜBERSICHT

Bewerbungsformular

Aktuelle Themen

von Aktuelles 28. Januar 2025
Die Frage, ob die Politik alle Gesetze ändern kann, ist für viele Verbraucher wichtig, besonders wenn es um große gesellschaftliche Themen wie Migration, Steuern oder soziale Sicherung geht. Um das zu beantworten, werfen wir einen genauen Blick auf den demokratischen Gesetzgebungsprozess in Deutschland, die rechtlichen Grenzen der Gesetzgebung und darauf, wie du dich vor Falschinformationen schützen kannst.
von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
Share by: