Mustervorlage

Muster-Antrag auf Elterngeld


Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024


[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]


[Elterngeldstelle/Behörde]
[Adresse der Elterngeldstelle/Behörde]
[PLZ Ort]


[Datum]


Betreff: Antrag auf Elterngeld für [Name des Kindes]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich Elterngeld für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes]. Ich werde die Elternzeit in Anspruch nehmen und bitte um die Gewährung von Elterngeld ab dem [Datum, ab dem das Elterngeld beginnen soll].


Beigefügt finden Sie die erforderlichen Unterlagen:


  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, etc.)
  • Bescheinigung über den Mutterschutzlohn (falls zutreffend)
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit (falls zutreffend)


Ich beantrage Elterngeld für den Zeitraum von [Anzahl der Monate, z.B. „12 Monate“] und bitte um Überweisung auf folgendes Konto:


Bank: [Name der Bank]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [BIC Ihrer Bank]


Sollten weitere Unterlagen oder Informationen erforderlich sein, bitte ich um kurze Mitteilung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.


Mit freundlichen Grüßen,


[Ihr Name]

Zuständige Elterngeldstelle finden


Die Beantragung des Elterngeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Deshalb haben wir den vorstehenden Antrag bereitgestellt.


Die Antragsformulare sind allerdings auch meist online verfügbar und können heruntergeladen, ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Es kann auch möglich sein, den Antrag elektronisch über spezielle Online-Portale einzureichen, je nach Bundesland.


Nachfolgend haben wir die Kontaktdaten der Elterngeldstellen nach Bundesland aufgeführt, um für dich den bestmöglichen Überblick zu schaffen:



  • Baden-Württemberg

    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 


    Postfach 10 34 43

    70029 Stuttgart

    Tel.: (0711) 1 23 0

    www.sozialministerium-bw.de

  • Bayern

    Zentrum Bayern Familie und Soziales


    Postanschrift

    95440 Bayreuth


    Hausanschrift

    Hegelstraße 2

    95447 Bayreuth


    Tel. (0921) 6 05-03

    Fax: (0921) 605-39 03


    Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/familie 

    www.zbfs.bayern.de

  • Berlin

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


    Bernhard-Weiß-Straße 6

    10178 Berlin

    Tel.: (030) 90227 6466

    www.berlin.de/sen/bjf

  • Brandenburg

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen

    und Familie des Landes Brandenburg


    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

    14467 Potsdam

    Tel.: (0331) 8 66 0

  • Bremen

    Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration


    Bahnhofsplatz 29

    28195 Bremen

    Tel.: (0421) 3 61 24 50

    Fax: (0421) 4 96 24 50

    E-Mail: Petra.Hillert@soziales.bremen.de

  • Hamburg

    Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg


    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    Tel.: (040) 428 63 3901

    E-Mail: poststelle@basfi.hamburg.de

  • Hessen

    Regierungspräsidium Gießen

    Abteilung VI Fachaufsicht Elterngeld


    Neue Bäue 2

    35390 Gießen

    Tel.: (0641) 303 0

    Fax: (0611) 327 644-061

    E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Abteilung Soziales

    Zentrale Aufgaben


    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Tel. +49 385 588 59000

    Internet: lagus.mv-regierung.de

    poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

  • Niedersachsen

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 


    Postfach 141

    30001 Hannover

    Tel.: (0511) 12 00

    E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de

  • Nordrhein-Westfalen

    Bezirksregierung Münster

    Dezernat 28

    Fachaufsicht BEEG


    Albrecht-Thaer-Straße 9

    48147 Münster

    Tel.: (0251) 41 10

  • Rheinland-Pfalz

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

    Rheinland-Pfalz

    Landesjugendamt


    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Tel.: (06131) 9 67 0

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

  • Saarland

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit


    Franz-Josef-Röder-Straße 23

    66119 Saarbrücken

    Tel: (0681) 501 00

    https://www.saarland.de/masfg/DE/home

  • Sachsen

    Kommunaler Sozialverband Sachsen

    Außenstelle Chemnitz


    Reichsstraße 3

    09112 Chemnitz

    Tel.: (0371) 577 0

    Fax: (0371) 577 282

    E-Mail: post@ksv-sachsen.de

  • Sachsen-Anhalt

    Landesverwaltungsamt

    Referat 502


    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle

    Tel.: (0345) 514 0

    Fax: (0345) 514 1444

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

  • Schleswig-Holstein

    Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein


    Steinmetzstraße 1-11

    24534 Neumünster

    Tel.: (04321) 9 13 5

    Fax: (04321) 13 338

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

  • Thüringen

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Referat 600


    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Tel.: (0361) 57 33 15 147

    E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de

Aktuelle Themen

von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
von Aktuelles 10. November 2024
In den vergangenen Jahren hat sich die Vorgehensweise vieler Verbraucherverbände stark verändert. Während früher der Fokus auf Dialog und Information lag, greifen viele Organisationen mittlerweile zu rechtlichen Mitteln wie Abmahnungen und Klagen, um Unternehmen zu Verbraucherschutzmaßnahmen zu bewegen. Dieser Ansatz hat das Bild von Verbraucherverbänden in der Öffentlichkeit geprägt und oft auch zu einem angespannten Verhältnis zwischen Verbraucherschützern und Unternehmen geführt. „Wir bei der Bundesverbraucherhilfe glauben, dass es einen besseren Weg gibt,“ erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Anstatt Konflikte zu schüren und Unternehmen mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen, setzen wir auf konstruktive Zusammenarbeit. Wir wollen gemeinsam mit Unternehmen Lösungen finden, die langfristig sowohl den Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommen.“ Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt als erster Verband in Deutschland einen kooperativen Ansatz, bei dem nicht die Konfrontation, sondern der Dialog im Mittelpunkt steht. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen basiert auf Vertrauen, Respekt und der gemeinsamen Überzeugung, dass echter Verbraucherschutz am besten in Partnerschaft funktioniert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft,“ fügt Generaldirektorin Marina Schneider hinzu. „Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Unternehmen erleichtern, verbraucherfreundliche Entscheidungen zu treffen, ohne dass diese immer durch rechtliche Auseinandersetzungen erzwungen werden müssen.“ Dieser Ansatz hat zahlreiche Vorteile für die Verbraucher. Anstatt nur punktuelle Erfolge durch juristische Maßnahmen zu erzielen, entstehen nachhaltige Verbesserungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Die Bundesverbraucherhilfe setzt auf transparente Prozesse, offene Kommunikation und die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung von Verbraucherschutzstandards. Dies ermöglicht praxisnahe Lösungen, die direkt auf die Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind, und schafft gleichzeitig ein positives Umfeld für die Unternehmen, sich aktiv einzubringen. „Wir hören immer wieder, dass Verbraucher mittlerweile das Gefühl haben, dass Verbände sich mehr um Schlagzeilen und juristische Erfolge kümmern als um den eigentlichen Verbraucherschutz,“ sagt Daniel Greckl, Vizepräsident der Bundesverbraucherhilfe. „Mit unserer Herangehensweise möchten wir zeigen, dass Verbraucherschutz auch anders geht – lösungsorientiert, partnerschaftlich und im besten Interesse aller Beteiligten.“ Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Wirkung auf die Gesellschaft. Indem die Bundesverbraucherhilfe auf Dialog und Kooperation setzt, trägt sie zu einem besseren gesellschaftlichen Klima bei, in dem Unternehmen und Verbraucher auf Augenhöhe agieren. Das fördert nicht nur die Akzeptanz von Verbraucherschutzmaßnahmen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft. „Unser Ansatz ist kein Kompromiss am Verbraucherschutz, sondern ein neuer Standard,“ betont Ricardo Dietl. „Wir wollen ein Miteinander schaffen, das die Gesellschaft als Ganzes stärkt und Verbraucherschutz neu definiert.“ Die Bundesverbraucherhilfe hat sich das Ziel gesetzt, eine Plattform für den offenen Austausch zu schaffen. Unternehmen, die bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, finden in der Bundesverbraucherhilfe einen verlässlichen Partner, der nicht nur Forderungen stellt, sondern sie aktiv dabei unterstützt, Verbraucherschutz als Teil ihrer Unternehmensphilosophie zu integrieren. „Indem wir uns auf konstruktive Lösungen konzentrieren, schaffen wir langfristige Vorteile für die Verbraucher und geben Unternehmen die Chance, sich aktiv an der Gestaltung eines modernen Verbraucherschutzes zu beteiligen,“ erläutert die Generaldirektorin. Die Bundesverbraucherhilfe ist stolz darauf, als erste Organisation in Deutschland diesen Weg zu gehen und damit ein Vorbild für andere Verbraucherverbände zu sein. Anstatt sich in rechtlichen Auseinandersetzungen zu verlieren, setzt die Bundesverbraucherhilfe auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für alle Seiten eine Win-Win-Situation schafft. Der Ansatz der Kooperation wird dabei auch von den Mitgliedern der Organisation geschätzt, die in Umfragen regelmäßig betonen, wie wichtig ihnen eine transparente und nachhaltige Strategie im Verbraucherschutz ist. „Die Zeiten des Konfrontationskurses sind vorbei. Wir bauen eine Brücke zu den Unternehmen und zeigen, dass man Verbraucherschutz auch anders gestalten kann – fair, respektvoll und im Sinne aller Beteiligten,“ fasst der Vizepräsident abschließend zusammen. Mit dieser Vision arbeitet die Bundesverbraucherhilfe tagtäglich daran, den Verbraucherschutz in Deutschland neu zu definieren und ein positives Beispiel für einen modernen, dialogorientierten Ansatz zu setzen.
von Aktuelles 24. August 2024
Die Digitalisierung des Bildungssystems in Deutschland ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Trotz zahlreicher Initiativen und erheblicher Investitionen ist der Fortschritt jedoch weiterhin schleppend. In diesem Artikel beleuchten wir den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Bereichen schulische Bildung, universitäre Bildung, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie die zentralen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Digitalisierung in der schulischen Bildung Die schulische Bildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen in der Digitalisierung. Obwohl der Bund bereits im Rahmen des "DigitalPakts Schule" 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten, gibt es weiterhin signifikante Defizite. Besonders besorgniserregend ist, dass der DigitalPakt 2024 ausläuft und bisher keine Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies könnte die laufenden Bemühungen ins Stocken bringen und die dringend benötigte Weiterentwicklung behindern. Ein weiteres großes Problem ist die unzureichende Umsetzung vieler Projekte. Von den zahlreichen digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung wurden bisher nur wenige erfolgreich abgeschlossen. Schulen kämpfen zudem mit einem Fachkräftemangel in der IT-Administration und Lehrkräfte fehlen oft die nötigen digitalen Kompetenzen​. Universitäre Bildung und Forschung In der universitären Bildung zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Pandemie als Katalysator für die Einführung digitaler Lehrformate fungierte, fehlt es vielen Hochschulen an einer langfristigen Strategie zur Integration digitaler Angebote. Die Bundesforschungsministerin hat den Aufbau einer nationalen Bildungsplattform angekündigt, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Diese Plattform soll bestehende und neue digitale Bildungsangebote bündeln und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Startschuss für die ersten Förderungen ist bereits gefallen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die gesteckten Ziele in diesem Zeitrahmen erreicht werden können​. Frühkindliche Bildung In der frühkindlichen Bildung sind digitale Bildungsangebote bisher nur spärlich vertreten. Hier mangelt es vor allem an flächendeckenden Konzepten und einer passenden Infrastruktur. Der Fokus liegt derzeit eher auf der Einführung digitaler Werkzeuge in Grundschulen, während der frühkindliche Bereich noch weitgehend analog bleibt. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Inhalte und Methoden, die das spielerische Lernen im digitalen Raum fördern, ohne den sozialen und emotionalen Bildungsaspekt zu vernachlässigen. Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung hat insbesondere durch die Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote wurden digitalisiert und können mittlerweile ortsunabhängig genutzt werden. Dies ist besonders für berufstätige Erwachsene von Vorteil, die sich neben ihrem Job weiterqualifizieren möchten. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch hier Herausforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastrukturen und der Schulung von Lehrkräften.
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