Stellenausschreibung

Projektleiter/in für Demokratie-Stärkungs-Projekt (m/w/d) zu 100% Remote im Ehrenamt


Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2025


Mit Berufserfahrung | Remote | Befristet

Die Bundesverbraucherhilfe e.V. ist die Stimme der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland – unabhängig, innovativ und mit einem klaren Fokus auf den Schutz und die Stärkung ihrer Rechte. Als eine der dynamischsten und zukunftsorientiertesten Organisationen im Verbraucherschutz gestalten wir mit frischen Ideen und einem starken Team eine moderne und gerechte Verbraucherlandschaft. Unser Anspruch ist es, nicht nur Lösungen zu schaffen, sondern auch Maßstäbe zu setzen.


Werde Teil eines engagierten Netzwerks, das gemeinsam neue Wege geht und Brücken baut. Wir brauchen Dein Engagement und Deine Expertise als Projektleiter/in für ein Demokratie-Stärkungs-Projekt (m/w/d), um unsere Mission mit Leidenschaft weiter voranzutreiben.


Befristung zunächst auf 1 Jahr. Verlängerung möglich.


Deine Aufgaben


  • Leitung und Koordination eines bundesweiten Projekts zur Stärkung demokratischer Werte und Prozesse inklusive Gesetzesinitiative gegen Falschinformationen, Fakenews und Radikalisierung.
  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Förderung der politischen Bildung und Beteiligung von Verbrauchern.
  • Steuerung der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, externen Partnern und Fachbereichen.
  • Verantwortung für die Organisation von Veranstaltungen, Workshops und digitalen Formaten.
  • Sicherstellung der Einhaltung von Projektzielen, Zeitplänen und Budgets.
  • Berichtswesen und Dokumentation der Projektergebnisse.


Dein Profil


  • Begeisterung für Demokratie, politische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikationen (z. B. Erfahrungen in Projektmanagement, Veranstaltungsorganisation oder politischen Projekten).
  • Erste Erfahrungen in der Leitung von Projekten, idealerweise im Non-Profit- oder Bildungsbereich.
  • Ausgeprägte Kommunikationsstärke, Organisationsgeschick und Eigeninitiative.
  • Sicherer Umgang mit digitalen Tools und Homeoffice-Strukturen.
  • Bereitschaft, ehrenamtlich und flexibel zu arbeiten.


Was wir Dir bieten


  • Leitung eines echten Prestige-Projekts.
  • Aufbau eines Netzwerks zu Bundesbehörden, führenden Politikern und weiteren Stakeholdern.
  • Eine sinnstiftende Aufgabe mit direktem gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Ein engagiertes und professionelles Team, das Dich unterstützt und begleitet.
  • Die Möglichkeit, Deine Ideen und Dein Know-how in ein bundesweit sichtbares Projekt einzubringen.
  • Umfassende Schulung und Einarbeitung in die Prozesse der Bundesverbraucherhilfe.
  • 100 % Remote-Tätigkeit – arbeite flexibel von überall in Deutschland.


Interessiert?


Dann werde Teil der Bundesverbraucherhilfe und unterstütze uns dabei, demokratische Werte zu stärken und Verbraucher für politische Teilhabe zu begeistern! Schicke uns Deine Bewerbung mit einem kurzen Motivationsschreiben und Deinem Lebenslauf per E-Mail an projekt-demokratie@bundesverbraucherhilfe.de.

Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!


Kandidaten, für die wir uns nicht entscheiden, werde gerne in das Kompetenzteam aufgenommen, sofern die Qualifikation hierfür ausreichend ist.


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Bewerbungsformular

Aktuelle Themen

von Aktuelles 28. Januar 2025
Die Frage, ob die Politik alle Gesetze ändern kann, ist für viele Verbraucher wichtig, besonders wenn es um große gesellschaftliche Themen wie Migration, Steuern oder soziale Sicherung geht. Um das zu beantworten, werfen wir einen genauen Blick auf den demokratischen Gesetzgebungsprozess in Deutschland, die rechtlichen Grenzen der Gesetzgebung und darauf, wie du dich vor Falschinformationen schützen kannst.
von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
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