Ratgeber für Selbstständige

Rechtssichere Webseite erstellen: Die wichtigsten Anforderungen für einen abmahnsicheren Online-Auftritt


Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024


Der Ratgeber auf einen Blick


  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Domainregistrierung


Bevor du eine Domain registrierst, musst du sicherstellen, dass durch die Wahl deines Domainnamens keine bestehenden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Es reicht nicht aus, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Du solltest folgende Punkte prüfen:


  • Verfügbarkeit der Domain: Überprüfe bei offiziellen Stellen wie der DENIC, ob deine gewünschte Domain noch frei ist.
  • Markenrechte: Recherchiere beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der von dir gewählte Name bereits als Marke eingetragen ist.
  • Unternehmensnamen: Verwende Suchmaschinen und Unternehmensregister, um sicherzustellen, dass dein Domainname nicht bereits durch ein anderes Unternehmen geschützt ist.


Wenn du eine internationale Webseite betreibst oder Domainendungen aus anderen Ländern nutzt, solltest du auch im Ausland prüfen lassen, ob dein Domainname verfügbar und rechtlich unbedenklich ist. Hierbei kann professionelle Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.



Impressum


Jede geschäftliche Webseite muss ein Impressum enthalten, das auf einer eigenen Unterseite leicht zugänglich ist. Am besten platzierst du den Link zum Impressum in der Kopf- oder Fußzeile deiner Webseite. Folgende Angaben sind im Impressum notwendig:


  • Name und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen und die Rechtsform deines Unternehmens an.
  • Vertretungsberechtigte Person: Nenne den Namen der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, wie etwa den Geschäftsführer.
  • Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse ist erforderlich; ein Postfach genügt nicht.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten ebenfalls angegeben werden.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, müssen Angaben zum Registergericht und die Registernummer (z.B. Handelsregister) angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch diese im Impressum stehen.
  • Berufsaufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse zu nennen.



Haftung und Disclaimer


Als Betreiber einer Webseite bist du für die Inhalte, die du bereitstellst, verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, die du einbindest oder verlinkst.


  • Eigene Inhalte: Für alle selbst erstellten Inhalte trägst du die volle Verantwortung.
  • Fremde Inhalte: Inhalte von Dritten solltest du dir nicht „zu eigen machen“. Sobald du Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß hast, bist du verpflichtet, diese Inhalte zu entfernen.
  • Disclaimer: Ein Disclaimer, der in vielen Webseiten zu finden ist, kann keine Haftung ausschließen, er kann lediglich die bestehende Rechtslage wiedergeben. Insbesondere beim Verlinken auf fremde Seiten oder beim Einstellen von Inhalten durch Dritte (z.B. in Foren oder Blogs) ist es wichtig, einen gut formulierten Haftungsausschluss zu haben.



Datenschutzerklärung


Eine Datenschutzerklärung ist auf jeder Webseite Pflicht. Sie informiert den Nutzer darüber, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. Bereits beim ersten Besuch deiner Seite muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.


In der Datenschutzerklärung sollten unter anderem folgende Punkte enthalten sein:


  • Art der erhobenen Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
  • Verwendung von Cookies und Analyse-Tools: Informiere über den Einsatz von Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics und Social Media Plugins.
  • Weitergabe von Daten an Dritte: Erläutere, ob und wie Daten an Dritte weitergegeben werden.


Die Datenschutzerklärung sollte entweder auf einer eigenen Unterseite oder im Impressum, abgesetzt von den restlichen Angaben, stehen.



Fremde Inhalte und Rechte


Vorsicht bei der Verwendung von fremden Inhalten! Ob Texte, Bilder, Musik oder Videos – all diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden.


  • Texte und Bilder: Hol dir die Erlaubnis des Urhebers ein und gib immer die Quelle an.
  • Personenfotos: Für Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, brauchst du deren ausdrückliche Zustimmung, insbesondere bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
  • Logos und Marken: Auch für die Verwendung von Logos oder Markennamen benötigst du die Genehmigung des Markeninhabers.


Verletzungen dieser Rechte können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.



Preisangaben


Wenn du auf deiner Webseite Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du die Preise klar und transparent darstellen. Das bedeutet:


  • Endpreise: Alle angegebenen Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten sein.
  • Versandkosten: Weisen darauf hin, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
  • Grundpreise: Bei bestimmten Produkten, wie Lebensmitteln, ist auch der Grundpreis (z.B. pro Liter oder pro 100 Gramm) anzugeben.



Onlineshops: AGBs und Widerrufsbelehrung


Betreibst du einen Onlineshop, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und eine Widerrufsbelehrung unerlässlich. AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dir und deinen Kunden, während die Widerrufsbelehrung darüber informiert, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Fristen ein Käufer den Kauf widerrufen kann.



Keywords, Adwords und Metatags


Beim Einsatz von Keywords, Adwords oder Metatags ist Vorsicht geboten, besonders wenn du fremde Markennamen verwendest:


  • Unzulässig: Wenn durch die Verwendung eines fremden Markennamens ein irreführender Eindruck entsteht.
  • Zulässig: Als Keyword in Werbeanzeigen, solange die Anzeige räumlich getrennt von den Suchergebnissen erscheint und der Anbieter klar erkennbar ist.



Social Media Buttons


Social Media Buttons von Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen Plattformen dürfen nicht ohne Weiteres eingebunden werden. Der Grund: Beim Laden dieser Plugins werden Daten an die jeweiligen Plattformen gesendet.


  • Datenschutzhinweis: Weisen darauf hin, dass durch die Nutzung der Buttons Daten weitergeleitet werden.
  • 2-Klick-Lösung: Um den Datenschutz zu verbessern, kann eine sogenannte „2-Klick-Lösung“ eingesetzt werden, bei der die Buttons erst nach einer Aktivierung funktionieren.



Influencer-Marketing


Auch Influencer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beiträge, die gesponsert oder anderweitig finanziell unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für eigene Webseiten als auch für Social-Media-Kanäle.



Newsletter und Werbung


E-Mail-Newsletter und andere Werbeformen per E-Mail dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden. Verwende dazu ein „Double-Opt-In“-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung nochmals per E-Mail bestätigen muss.



Embedding, Framing und Hyperlinks


Beim Einbetten von Inhalten, dem sogenannten Framing, oder beim Setzen von Hyperlinks auf fremde Inhalte, gibt es rechtliche Besonderheiten:


  • Urheberrecht: Stelle sicher, dass der verlinkte oder eingebettete Inhalt mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurde.
  • Haftung: Auch für eingebettete fremde Inhalte kannst du haftbar gemacht werden, wenn du sie dir „zu eigen machst“.



Streaming


Das Einbinden von Streaming-Inhalten auf deiner Webseite kann rechtlich problematisch sein, besonders wenn es sich um illegale Streams handelt. Sowohl das Anbieten als auch das Anschauen solcher Inhalte kann strafbar sein.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 28. Januar 2025
Die Frage, ob die Politik alle Gesetze ändern kann, ist für viele Verbraucher wichtig, besonders wenn es um große gesellschaftliche Themen wie Migration, Steuern oder soziale Sicherung geht. Um das zu beantworten, werfen wir einen genauen Blick auf den demokratischen Gesetzgebungsprozess in Deutschland, die rechtlichen Grenzen der Gesetzgebung und darauf, wie du dich vor Falschinformationen schützen kannst.
von Aktuelles 17. Januar 2025
Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, mit Übergangsfristen bis 2028 für Bestandsgebäude. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden, während Kommunen bis 2028 Wärmepläne für klimaneutrale Lösungen vorlegen müssen. Verbraucher profitieren von umfangreichen Förderprogrammen, die einkommensabhängig gestaltet sind und bis zu 70% der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig schützt das Gesetz Mieter vor übermäßigen Umlagen bei Modernisierungen.
von Aktuelles 12. November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitentscheidung zur DSGVO eine klare Linie gezogen: Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten stellt bereits einen Schaden dar, der Schadensersatzansprüche begründet. Diese Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta schafft Rechtssicherheit für Betroffene und gibt Gerichten in Deutschland eine dringend benötigte Orientierung. Sie betrifft nicht nur die Klage von Nutzern des sozialen Netzwerks, sondern könnte auch auf zukünftige Fälle ähnlicher Datenlecks anwendbar sein. Was hat der BGH genau entschieden? Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten, also der Umstand, dass die betroffene Person die Hoheit über ihre eigenen Daten verliert, einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Damit erübrigt sich die bislang geforderte Bedingung, dass Betroffene weitere psychische Belastungen oder eine konkrete Missbrauchsgefahr nachweisen müssen. Der BGH schließt sich damit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, die die Hürden für Betroffene erheblich gesenkt haben.  Diese Entscheidung ist insbesondere für Millionen Facebook-Nutzer relevant, deren Daten im Rahmen des „Facebook-Datenlecks“ kompromittiert wurden. Durch eine Sicherheitslücke, die Facebook 2021 eingeräumt hatte, gelangten Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere sensible Daten von über 500 Millionen Nutzern weltweit – darunter etwa sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer – ins Darknet. In Deutschland betroffene Personen sehen sich seitdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Phishing und Identitätsdiebstahl zu werden. Hintergrund: Das Facebook-Datenleck und seine Auswirkungen Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für unzureichenden Datenschutz. Eine Schwachstelle ermöglichte es Kriminellen, über Facebooks Kontakt-Import-Funktion Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und teilweise persönliche Angaben wie Beziehungsstatus und Arbeitsort zu extrahieren und zu veröffentlichen. Diese Daten gerieten in die Hände Unbefugter und wurden schließlich im Darknet veröffentlicht, wo sie kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten könnten. Für Betroffene ist das Facebook-Datenleck weitreichender als ein einmaliger Verstoß. Die Veröffentlichung im Darknet kann langfristige Konsequenzen haben, da die Daten wiederholt für betrügerische Aktivitäten genutzt werden können. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Datenlecks durch internationale Netzwerke und durch die digitale Reichweite global Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat der BGH heute die Forderung erhoben, dass Betroffene des Datenlecks – wie auch künftige Opfer ähnlicher Vorfälle – keine unverhältnismäßigen Nachweise für ihre psychische Belastung erbringen müssen, um einen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten. Rechtssicherheit für Betroffene Die Entscheidung des BGH hat eine klare Signalwirkung für Betroffene: Wer die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert, kann nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen, ohne umfassende Begründungen zur individuellen Beeinträchtigung beizufügen. Diese Rechtssicherheit wird von Datenschutzexperten begrüßt, da sie für die Gerichte eine einheitliche Linie vorgibt und weiteren Abweichungen, wie sie zuvor auf der Ebene der Landesgerichte zu beobachten waren, entgegenwirkt.
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