Ratgeber für Selbstständige

Rechtssichere Webseite erstellen: Die wichtigsten Anforderungen für einen abmahnsicheren Online-Auftritt

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Domainregistrierung


Bevor du eine Domain registrierst, musst du sicherstellen, dass durch die Wahl deines Domainnamens keine bestehenden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Es reicht nicht aus, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Du solltest folgende Punkte prüfen:


  • Verfügbarkeit der Domain: Überprüfe bei offiziellen Stellen wie der DENIC, ob deine gewünschte Domain noch frei ist.
  • Markenrechte: Recherchiere beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der von dir gewählte Name bereits als Marke eingetragen ist.
  • Unternehmensnamen: Verwende Suchmaschinen und Unternehmensregister, um sicherzustellen, dass dein Domainname nicht bereits durch ein anderes Unternehmen geschützt ist.


Wenn du eine internationale Webseite betreibst oder Domainendungen aus anderen Ländern nutzt, solltest du auch im Ausland prüfen lassen, ob dein Domainname verfügbar und rechtlich unbedenklich ist. Hierbei kann professionelle Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.



Impressum


Jede geschäftliche Webseite muss ein Impressum enthalten, das auf einer eigenen Unterseite leicht zugänglich ist. Am besten platzierst du den Link zum Impressum in der Kopf- oder Fußzeile deiner Webseite. Folgende Angaben sind im Impressum notwendig:


  • Name und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen und die Rechtsform deines Unternehmens an.
  • Vertretungsberechtigte Person: Nenne den Namen der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, wie etwa den Geschäftsführer.
  • Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse ist erforderlich; ein Postfach genügt nicht.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten ebenfalls angegeben werden.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, müssen Angaben zum Registergericht und die Registernummer (z.B. Handelsregister) angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch diese im Impressum stehen.
  • Berufsaufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse zu nennen.



Haftung und Disclaimer


Als Betreiber einer Webseite bist du für die Inhalte, die du bereitstellst, verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, die du einbindest oder verlinkst.


  • Eigene Inhalte: Für alle selbst erstellten Inhalte trägst du die volle Verantwortung.
  • Fremde Inhalte: Inhalte von Dritten solltest du dir nicht „zu eigen machen“. Sobald du Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß hast, bist du verpflichtet, diese Inhalte zu entfernen.
  • Disclaimer: Ein Disclaimer, der in vielen Webseiten zu finden ist, kann keine Haftung ausschließen, er kann lediglich die bestehende Rechtslage wiedergeben. Insbesondere beim Verlinken auf fremde Seiten oder beim Einstellen von Inhalten durch Dritte (z.B. in Foren oder Blogs) ist es wichtig, einen gut formulierten Haftungsausschluss zu haben.



Datenschutzerklärung


Eine Datenschutzerklärung ist auf jeder Webseite Pflicht. Sie informiert den Nutzer darüber, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. Bereits beim ersten Besuch deiner Seite muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.


In der Datenschutzerklärung sollten unter anderem folgende Punkte enthalten sein:


  • Art der erhobenen Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
  • Verwendung von Cookies und Analyse-Tools: Informiere über den Einsatz von Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics und Social Media Plugins.
  • Weitergabe von Daten an Dritte: Erläutere, ob und wie Daten an Dritte weitergegeben werden.


Die Datenschutzerklärung sollte entweder auf einer eigenen Unterseite oder im Impressum, abgesetzt von den restlichen Angaben, stehen.



Fremde Inhalte und Rechte


Vorsicht bei der Verwendung von fremden Inhalten! Ob Texte, Bilder, Musik oder Videos – all diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden.


  • Texte und Bilder: Hol dir die Erlaubnis des Urhebers ein und gib immer die Quelle an.
  • Personenfotos: Für Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, brauchst du deren ausdrückliche Zustimmung, insbesondere bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
  • Logos und Marken: Auch für die Verwendung von Logos oder Markennamen benötigst du die Genehmigung des Markeninhabers.


Verletzungen dieser Rechte können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.



Preisangaben


Wenn du auf deiner Webseite Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du die Preise klar und transparent darstellen. Das bedeutet:


  • Endpreise: Alle angegebenen Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten sein.
  • Versandkosten: Weisen darauf hin, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
  • Grundpreise: Bei bestimmten Produkten, wie Lebensmitteln, ist auch der Grundpreis (z.B. pro Liter oder pro 100 Gramm) anzugeben.



Onlineshops: AGBs und Widerrufsbelehrung


Betreibst du einen Onlineshop, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und eine Widerrufsbelehrung unerlässlich. AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dir und deinen Kunden, während die Widerrufsbelehrung darüber informiert, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Fristen ein Käufer den Kauf widerrufen kann.



Keywords, Adwords und Metatags


Beim Einsatz von Keywords, Adwords oder Metatags ist Vorsicht geboten, besonders wenn du fremde Markennamen verwendest:


  • Unzulässig: Wenn durch die Verwendung eines fremden Markennamens ein irreführender Eindruck entsteht.
  • Zulässig: Als Keyword in Werbeanzeigen, solange die Anzeige räumlich getrennt von den Suchergebnissen erscheint und der Anbieter klar erkennbar ist.



Social Media Buttons


Social Media Buttons von Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen Plattformen dürfen nicht ohne Weiteres eingebunden werden. Der Grund: Beim Laden dieser Plugins werden Daten an die jeweiligen Plattformen gesendet.


  • Datenschutzhinweis: Weisen darauf hin, dass durch die Nutzung der Buttons Daten weitergeleitet werden.
  • 2-Klick-Lösung: Um den Datenschutz zu verbessern, kann eine sogenannte „2-Klick-Lösung“ eingesetzt werden, bei der die Buttons erst nach einer Aktivierung funktionieren.



Influencer-Marketing


Auch Influencer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beiträge, die gesponsert oder anderweitig finanziell unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für eigene Webseiten als auch für Social-Media-Kanäle.



Newsletter und Werbung


E-Mail-Newsletter und andere Werbeformen per E-Mail dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden. Verwende dazu ein „Double-Opt-In“-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung nochmals per E-Mail bestätigen muss.



Embedding, Framing und Hyperlinks


Beim Einbetten von Inhalten, dem sogenannten Framing, oder beim Setzen von Hyperlinks auf fremde Inhalte, gibt es rechtliche Besonderheiten:


  • Urheberrecht: Stelle sicher, dass der verlinkte oder eingebettete Inhalt mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurde.
  • Haftung: Auch für eingebettete fremde Inhalte kannst du haftbar gemacht werden, wenn du sie dir „zu eigen machst“.



Streaming


Das Einbinden von Streaming-Inhalten auf deiner Webseite kann rechtlich problematisch sein, besonders wenn es sich um illegale Streams handelt. Sowohl das Anbieten als auch das Anschauen solcher Inhalte kann strafbar sein.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 24 Aug., 2024
Die Digitalisierung des Bildungssystems in Deutschland ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Trotz zahlreicher Initiativen und erheblicher Investitionen ist der Fortschritt jedoch weiterhin schleppend. In diesem Artikel beleuchten wir den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Bereichen schulische Bildung, universitäre Bildung, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie die zentralen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Digitalisierung in der schulischen Bildung Die schulische Bildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen in der Digitalisierung. Obwohl der Bund bereits im Rahmen des "DigitalPakts Schule" 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt hat, um Schulen mit digitaler Infrastruktur auszustatten, gibt es weiterhin signifikante Defizite. Besonders besorgniserregend ist, dass der DigitalPakt 2024 ausläuft und bisher keine Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies könnte die laufenden Bemühungen ins Stocken bringen und die dringend benötigte Weiterentwicklung behindern. Ein weiteres großes Problem ist die unzureichende Umsetzung vieler Projekte. Von den zahlreichen digitalpolitischen Vorhaben der Bundesregierung wurden bisher nur wenige erfolgreich abgeschlossen. Schulen kämpfen zudem mit einem Fachkräftemangel in der IT-Administration und Lehrkräfte fehlen oft die nötigen digitalen Kompetenzen​. Universitäre Bildung und Forschung In der universitären Bildung zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Pandemie als Katalysator für die Einführung digitaler Lehrformate fungierte, fehlt es vielen Hochschulen an einer langfristigen Strategie zur Integration digitaler Angebote. Die Bundesforschungsministerin hat den Aufbau einer nationalen Bildungsplattform angekündigt, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Diese Plattform soll bestehende und neue digitale Bildungsangebote bündeln und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Startschuss für die ersten Förderungen ist bereits gefallen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die gesteckten Ziele in diesem Zeitrahmen erreicht werden können​. Frühkindliche Bildung In der frühkindlichen Bildung sind digitale Bildungsangebote bisher nur spärlich vertreten. Hier mangelt es vor allem an flächendeckenden Konzepten und einer passenden Infrastruktur. Der Fokus liegt derzeit eher auf der Einführung digitaler Werkzeuge in Grundschulen, während der frühkindliche Bereich noch weitgehend analog bleibt. Eine der zentralen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Inhalte und Methoden, die das spielerische Lernen im digitalen Raum fördern, ohne den sozialen und emotionalen Bildungsaspekt zu vernachlässigen. Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung Die Digitalisierung in der Erwachsenenbildung hat insbesondere durch die Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote wurden digitalisiert und können mittlerweile ortsunabhängig genutzt werden. Dies ist besonders für berufstätige Erwachsene von Vorteil, die sich neben ihrem Job weiterqualifizieren möchten. Trotz dieser Fortschritte gibt es auch hier Herausforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Infrastrukturen und der Schulung von Lehrkräften.
von Aktuelles 08 Jan., 2024
Sicherheit zuerst Wenn du von einem Hochwasser betroffen bist, ist deine Sicherheit das Wichtigste. Bevor du das überflutete Gebiet betrittst, stelle sicher, dass es sicher ist. Überprüfe auf sichtbare strukturelle Schäden, die ein Risiko darstellen könnten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Abschalten des Stroms, um elektrische Gefahren zu vermeiden. Auch wenn es dringend erscheint, wieder in dein Zuhause oder Geschäft zurückzukehren, ist es entscheidend, zuerst die Sicherheit zu gewährleisten. 
von Aktuelles 07 Jan., 2024
Die Einführung der Abhilfeklage in Deutschland hat die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erheblich vereinfacht. Dank dieser neuen Regelung können Verbraucherzentralen jetzt Ansprüche von mehreren Verbrauchern gegen ein Unternehmen gebündelt durchsetzen. Dies ist besonders nützlich, wenn viele Personen von derselben unfairen Geschäftspraxis betroffen sind.  Stell dir vor, ein Unternehmen hat viele Kunden durch irreführende Werbung oder unfaire Vertragsbedingungen geschädigt. Anstatt dass jeder einzelne Kunde den Rechtsweg beschreiten muss, ermöglicht die Abhilfeklage nun eine kollektive Klageführung. Dies spart Zeit, Geld und Ressourcen und erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Um von einer Abhilfeklage zu profitieren, solltest du dich bei Verdacht auf eine unfaire Behandlung an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese prüfen den Fall und können, falls nötig, eine Sammelklage im Namen aller betroffenen Verbraucher einreichen.
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