Anfrage an: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Die Bundesverbraucherhilfe beantragt Zugang zu Informationen über die Auswirkungen des BEG IV auf CumCum-Geschäfte, einschließlich interner Berichte, Schriftwechsel mit Behörden und externer Gutachten, um mögliche steuerliche Risiken des Gesetzes zu prüfen.
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Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 1 IFG
hier: Veraktete Vorgänge zu den Auswirkungen des BEG IV auf CumCum-Geschäfte
Berlin, 13. November 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir als Bundesverbraucherhilfe e.V. gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Zugang zu Informationen in Bezug auf veraktete Vorgänge im Zusammenhang mit den Auswirkungen des BEG IV (Bundeselternentschädigungsgesetz IV) auf CumCum-Geschäfte.
Mit dem BEG IV wurden Regelungen geschaffen, die in Fachkreisen Bedenken hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf CumCum-Geschäfte aufwerfen. CumEx- und CumCum-Fälle, bei denen bereits ermittelt wird, sind den Angaben nach zwar nicht von der Neuregelung betroffen – dafür aber alle Fälle, die Ermittlungsbehörden noch nicht kennen oder bei denen noch keine Ermittlungen laufen. Als unabhängige Verbraucherorganisation, die sich für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen einsetzt, bitten wir um Zugang zu folgenden Dokumenten und Informationen:
1. Hat Ihr Bundesministerium die Unbedenklichkeit hinsichtlich möglicher Negativfolgen von verkürzten Aufbewahrungsfristen im Wege des Gesetzgebungsverfahren hergestellt? Wenn ja, durch welche Sachverständigenaussagen ist die Herstellung erfolgt (siehe Nr. 4)?
2. Interne Berichte und Analysen über mögliche oder erwartete Auswirkungen des BEG IV auf CumCum-Geschäfte, einschließlich der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen oder Bewertungen.
3. Schriftwechsel und Korrespondenzen zwischen Ihrem Bundesministerium und anderen relevanten Behörden, Institutionen oder Stakeholdern, die das BEG IV und seine Auswirkungen auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere CumCum-Geschäfte, betreffen, insbesondere mit dem Bundeskanzleramt.
4. Externe Gutachten oder Beraterberichte, die im Auftrag des Ministeriums erstellt wurden und sich mit den Folgen des BEG IV auf CumCum-Geschäfte befassen.
Wir möchten die vollständige Offenlegung dieser Informationen beantragen, um ein besseres Verständnis für die potenziellen rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen des BEG IV zu gewinnen. Angesichts der Bedeutung des BEG IV und der möglichen Konsequenzen für Steuerfragen ist eine transparente Kommunikation im Sinne der Verbraucher unabdingbar.
Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieses Antrags und geben Sie uns eine Einschätzung über den Bearbeitungszeitraum.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesverbraucherhilfe
November 2024
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